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Amtliche Bekanntmachungen

Amtliche Bekanntmachung - Bürgerhäuser dreieich

Jahresabschluß 2022 Bürgerhäuser Dreieich

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Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Dreieich hat in ihrer Sitzung am 04. Dezember 2023 gemäß § 27 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes vom 9. Juni 1989 (GVBl. I, S. 154), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 16. Dezember 2011 (GVBl. I, S. 786, 800) den Jahresabschluss der Bürgerhäuser Dreieich für das Wirtschaftsjahr 2022 festgestellt und die Behandlung des Jahresergebnisses beschlossen. 

I. Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung lautet wie folgt:

1. Der Jahresabschluss und der Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2022 wird gem. § 5.11  und § 7.5 EigBGes. in der vorliegenden Form festgestellt und zwar: 

  • die Jahresabschlussbilanz zum 31. Dezember 2022 auf

4.211.770,53

  • der Jahresverlust vor städtischem Zuschuss auf

-1.782.511,23

  • der Zuschuss der Stadt auf

1.591.611,00

  • das Jahresergebnis nach städtischem Zuschuss

-190.900,23

Entnahme aus den allgemeinen Rücklagen lt. Beschluss

vom 12.12.2022 der Stadtverordnetenversammlung

165.000,00

  • Jahresergebnis nach Entnahme aus allg. Rücklagen

-25.900,23

2. Das Jahresergebnis wird gem. § 5.11 und § 7.5 EigBGes. auf neue Rechnung vorgetragen.
3. Der Betriebsleiter wird entlastet. 

II. Abschließendes Prüfungsergebnis - Auszug 

„Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften des Hessischen Eigenbetriebsgesetzes i. V. m. den einschlägigen deutschen für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen‚ entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Eigenbetriebes zum 31. Dezember 2022 sowie seiner Ertragslage für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 und vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den Vorschriften des $ 26 HesEigBGes i. V. m. 8 289 HGB und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. 

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichtes geführt hat.“ 

Der komplette Bestätigungsvermerk kann zeitgleich mit dem Jahresabschluss und dem Lagebericht, s. unter III. eingesehen werden. 

Dreieich, den 06.10.23

Schüllermann und Partner AG

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft / Steuerberatungsgesellschaft 

gez.

Dipl.-Betriebsw. (FH) – UA Wladimir Krasowitzki

Wirtschaftsprüfer 

gez.

Dipl.-Ing. Stephan Schüllermann

Wirtschaftsprüfer

III. Der Jahresabschluss und der Lagebericht werden in der Zeit vom 02. April 2024 bis 16. April 2024, während der Öffnungszeiten im Bürgerhaus Sprendlingen, Fichtestraße 50, 63303 Dreieich öffentlich ausgelegt.

Dreieich, den 22. März 2024

DER MAGISTRAT

Martin Burlon, Bürgermeister

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