Hinweisbekanntmachung der Stadt Dreieich
Die Stadt Dreieich gibt bekannt, dass gemäß § 5 Abs.1 der Hauptsatzung ab sofort unter www.dreieich.de, ‚amtliche Bekanntmachungen‘ die öffentlich-rechtliche Vereinbarung über Übertragung von Teilen der Aufgabe der Abfallverwertung des Kreises Offenbach auf die Stadt Dreieich samt dem Genehmigungsvermerk der Aufsichtsbehörde bereitgestellt ist. Wir weisen auf das Recht hin, diese während der öffentlichen Sprechzeiten der Verwaltung in Papierform einzusehen und sich gegen Kostenerstattung entsprechende Ausdrucke fertigen zu lassen.
Dreieich, 14. August 2023
Martin Burlon
Bürgermeister
- Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über Übertragung von Teilen der Aufgabe der Abfallverwertung des Kreises Offenbach auf die Stadt Dreieich
- Genehmigungsvermerk der Aufsichtsbehörde - öffentlich-rechtliche Vereinbarung über Übertragung von Teilen der Aufgabe der Abfallverwertung des Kreises Offenbach auf die Stadt Dreieich