Information und Beratung
Die städtische Senior*innenberatung informiert und berät Menschen ab dem Rentenalter und/oder deren Angehörige zu Themen rund um das Leben im Alter. Die Beratung ist auf die persönliche Situation zugeschnitten, kostenlos und vertraulich. Die Mitarbeiterinnen beraten und informieren nach telefonischer Vereinbarung.

- im Rathaus, Hauptstraße 45
- am Telefon oder über das Internet (Videoberatung)
- wenn Sie nicht mobil sind bei einem Hausbesuch
Wenn Sie Fragen haben ...
- zur Alltagsgestaltung und -bewältigung
- zu Pflege, Betreuung, Versorgung zu Hause
- zum Wohnen im Alter
- zu Kurzzeit-, Verhinderungs-, Tagespflege
- zur Finanzierung der Hilfe
- zur Grundsicherung oder zum Wohngeld
- zum Ausfüllen von Anträgen an die Pflegeversicherung
- zu den Pflegegraden oder zum Gespräch mit dem medizinischen Dienst
- zum Pflegegutachten und/oder einem Widerspruchsverfahren
- zur Unterstützung und Entlastung von versorgenden An- und Zugehörigen
- zu einer Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung
- zum Thema Demenz
- zu psychischer Erkrankung, verwahrlosten Haushalten, Sucht oder Schulden
... nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
Bürgerinnen und Bürger, die nicht in der Lage sind in die Beratungsstelle zu kommen, können einen Termin für einen Hausbesuch vereinbaren.
Zu den weiteren Aufgaben der Seniorenberatung gehört der Ausbau sozialer Netzwerke und die Mitarbeit im Arbeitskreis BEKO der Leitstelle Älter-werden Kreis Offenbach.
Weitere Informationen
Pflegegrade/ Pflegestärkungsgesetze I, II und III
Pflegebedürftige werden je nach Grad der Pflegebedürftigkeit einer von fünf Pflegegraden zugeordnet.
Seit 1. Januar 2017 ist das Pflegestärkungsgesetz II und III in Kraft. Was sich mit dem Gesetz geändert hat, können Sie auf den nachfolgenden Seiten nachlesen.
Vorsorgevollmacht
Mit einer Vorsorgevollmacht beauftragt eine Person eine andere Person, im Falle einer Notlage alle oder bestimmte Aufgaben für den Vollmachtgeber zu erledigen. Auf den folgenden Seiten finden Sie Vordrucke für eine Vorsorgevollmacht und weitere Informationen.
Betreuungsverfügung
Die Betreuungsverfügung ist eine Möglichkeit der persönlichen und selbstbestimmten Vorsorge für den Fall, dass jemand selbst nicht mehr in der Lage ist, seine eigenen Angelegenheiten zu erledigen. Auf den folgenden Seiten finden Sie Mustervollmachten und weitere Informationen.
Patientenverfügung
Eine Patientenverfügung ist eine schriftliche Erklärung einer Person für den Fall, dass sie ihren Willen nicht mehr (wirksam) erklären kann. Sie bezieht sich auf medizinische Maßnahmen und ärztliche Heileingriffe und steht meist im Zusammenhang lebensverlängernden Maßnahmen. Weitere Informationen finden Sie auf den folgenden Seiten: