Bauberatung
Der Fachbereich Planung und Bau der Stadt Dreieich bietet Ihnen eine Bauberatung an, bei der Sie sich über das für Ihr Grundstück bestehende Planungsrecht informieren können.
Einsichtnahme in Hausakten ist nur nach Voranmeldung möglich. Baugenehmigungen hingegen werden bei der Bauaufsichtsichtsbehörde des Kreises Offenbach im Kreishaus Dietzenbach beantragt. Dort sind Bauanträge und Bauvoranfragen einzureichen.
Information zur Stellplatzsatzung
Den entsprechenden Satzungstext sowie dessen Anlagen finden Sie unter Stadtrecht, Punkt 6.005.1.
Überblick
- Sie wollen anbauen, umbauen, ausbauen oder neu bauen?
- Sie wollen ein Gebäude oder Gebäudeteile umnutzen?
- Sie wollen ein Grundstück kaufen oder verkaufen und wollen wissen, in welcher Form dieses bebaubar ist?
- Sie brauchen Auskünfte zu den Festsetzungen eines Bebauungsplans?
Offene Bauberatung im Rathaus
Dienstag Von 09:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag Von 09:00 bis 12:00 Uhr
Telefonische Bauberatung
Zuständig für den Stadtteil Sprendlingen:
Montag bis Donnerstag
Zuständig für die Stadtteile Buchschlag, Dreieichenhain, Götzenhain, Offenthal:
Außer Mittwoch
Unterlagen
Je konkreter Ihre Anfrage ist, umso detailliertere Unterlagen benötigen Sie. Auch hierüber werden Sie beim ersten Beratungsgespräch unterrichtet.
Hinweise
Auf die Möglichkeit der Bauvoranfrage wird hingewiesen. Im Rahmen der Bauvoranfrage kann über bestimmte Fragen bereits schon vor einem förmlichen Verfahren entschieden werden. Diese Entscheidung ist für sich anschließende Genehmigungsverfahren bindend.