Um berechtigt zu sein, muss eine ärztliche Verordnung über den Bedarf einer Inkontinenzhilfe sowie eine Einstufung in Pflegegrad 2 vorliegen. Der Antrag kann im Fachbereich Schule, Soziales und Integration bei der Förderung von Menschen mit Behinderung gestellt werden und erfordert die Vorlage verschiedener Dokumente, darunter eine Kopie der Geburtsurkunde, eine Meldebestätigung und ein ärztliches Attest, das die Inkontinenz bestätigt.
Nach erfolgreicher Prüfung erhalten die berechtigten Familien eine schriftliche Bestätigung der Bezugsberechtigung, die für ein Jahr gilt. Die Ausgabe der Windelsäcke erfolgt über die Info-Zentrale im Rathaus.
Die Mengenabgabe ist begrenzt auf vier Windelsäcke pro Monat für Kinder im Alter von 3 bis 12 Jahren und sechs Windelsäcke pro Monat für Jugendliche im Alter von 13 bis 18 Jahren. Kontakt: Stadt Dreieich, Telefonnummer 06103 601-243 oder -246, E-Mail behindertenhilfe@dreieich.de.
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