Für Neu- und Umbauten sollen auf Grundlage der hessischen Bauordnung (HBO) Vorgaben zur Gestaltung der Vorgartenbereiche umgesetzt sowie unnötige Versiegelungen von Außenflächen verboten werden. Auch wird die Verwendung bestimmter Materialien wie Schotter zur Flächengestaltung in Vorgärten durch die künftige Satzung ausgeschlossen. Damit wird der Bedeutung der Vorgartenflächen für die gestalterische Qualität der städtischen Freiräume, für das Stadtklima sowie für den innerstädtischen Bodenschutz und für die Biodiversität im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung Rechnung getragen. Auch wird vermieden, dass zunehmend Flächen versiegelt werden, was das Versickern von Regenwasser verhindert. Nur wenn der Regen vom Boden aufgenommen wird, können Trinkwasserbestände positiv beeinflusst werden. Auch Starkregenereignisse können durch entsiegelte Flächen abgefedert werden.
Auch in Dreieich wurden in der jüngeren Vergangenheit bedauerlicherweise Vorgärten in einer Weise gestaltet, welche diesen Zielen zuwiderläuft. Mit dem Erlass der Vorgartensatzung sollen diese unerwünschten Entwicklungen im Stadtgebiet unterbunden werden, um auch den Folgen des Klimawandels wie beispielsweise die heißen Sommertemperaturen zu begegnen. Auch wird häufig der mittelfristig zu erwartende Arbeitsaufwand zur „Freihaltung“ von bekiesten Flächen unterschätzt. Es ist daher geplant, die Bürgerinnen und Bürger künftig mit weiteren Informationen zu dieser Thematik zu unterstützen.
„Der Stein- oder Schottergarten hat ausgedient“, so Erster Stadtrat Markus Heller. „Wir müssen auch die Vorgartengestaltung den neuen Rahmenbedingungen anpassen. Wenn sich das Klima verändert, Insekten sterben und in der Folge der Artenreichtum schwindet, dann müssen wir etwas tun. Die Vorgartensatzung ist ein erster Schritt, um unsere schöne Stadt ökologisch und nachhaltig weiterzuentwickeln, sowie einen aktiven Beitrag zum Klima- und Naturschutz zu leisten.“