stadt dreieich

Nahversorgung Offenthal: Gespräch mit dem Regierungspräsidium Darmstadt legt konkrete weitere Schritte fest

Link kopieren

Von einem weiteren Abstimmungstermin mit dem Regierungspräsidium Darmstadt konnten die Vertreterinnen und Vertreter aus dem Dreieicher Rathaus konkrete Vereinbarungen für das weitere Vorgehen mit Blick auf das Zielabweichungsverfahren vom Regionalplan mitbringen. Diese Abweichung ist zwingend erforderlich, um im laut Regionalplan vorgesehenen Gewerbegebiet außerhalb von Offenthal den Bau eines dem städtischen Einzelhandel- und Zentrenkonzeptes entsprechenden Nahversorgers zu ermöglichen. 

Das Verfahren war zuletzt ins Stocken geraten, da der aktuelle Eigentümer des Grundstücks mit dem REWE an der Borngartenstraße entgegen vorheriger Planungen und entgegen aller bisheriger Bekundungen der in Frage kommenden Nahversorger einen erneuten Vorstoß zur Ansiedlung eines Nahversorgers in einem Neubau eines Wohn- und Geschäftshaus auf dem vorhandenen Grundstück unternommen hatte. Diese Überlegungen hätten, sollten sie zum Tragen kommen, sowohl Einfluss auf die Prüfungsentscheidung des Regierungspräsidiums als auch möglicherweise auf die Fortsetzung des aktuellen Nahversorgungsangebotes über den 31. Dezember 2022 hinaus. 

Der Vorhabenträger wurde nun in Absprache mit dem Regierungspräsidium Darmstadt schriftlich aufgefordert, seine Planungen zu konkretisieren, wobei die zugleich geforderte Einhaltung der Festsetzungen des vorliegenden Bebauungsplanes hier einen ganz klaren Rahmen setzt. Das betrifft sowohl den Umfang des geplanten Wohnungsbaus als auch die Nutzung möglicher Gewerberäume durch einen Nahversorger. Das Ergebnis, die Klärung, ob es gegebenenfalls doch noch eine alternative Nahversorgung am bestehenden Standort gibt, ist eine wichtige Grundlage zur weiteren Entscheidungsfindung des Regierungspräsidiums zur Bewertung der von der Stadt beantragten Zielabweichung. 

„Wir haben als Stadt unsere Hausaufgaben gemacht und warten nun auf die Information des Regierungspräsidiums, ob unser Zielabweichungsverfahren im 1. Quartal 2023 in der ersten Sitzung der Regionalversammlung zur Entscheidung auf der Tagesordnung steht“, erläutert Erster Stadtrat Markus Heller. Man sei in der Fortführung des Verfahrens abhängig von einer übergeordneten Behördenentscheidung. 

„Selbstverständlich sind wir parallel in intensiven Gesprächen mit zahlreichen Marktpartnern, um vor dem Hintergrund unterschiedlicher Szenarien die Nahversorgung ab 1. Januar 2023 in Offenthal zukünftig sicherzustellen“, sagt Bürgermeister Martin Burlon. So wird neben der Fortsetzung der Planungen für die Ansiedlung eines Nahversorgers in Ortsrandlage von Offenthal auch an Interimslösungen gefeilt. Beispielsweise hat die Wirtschaftsförderung erste Zusagen erhalten, dass in Offenthal ab Januar zunächst einmal wöchentlich ein Frischeangebot mit Obst, Eiern, Gemüse und mediterraner Feinkost angeboten werden kann. Auch ein Shuttleservice zu den Supermärkten in Dreieichenhain, ein fahrendes Versorgungsmobil und weitere Unterstützungsangebote zum Beispiel beim Online-Einkauf werden derzeit intensiv geprüft.