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Tierheim Dreieich: Weichen für die Zukunft gestellt

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Grundlage ist eine Änderung der bestehenden Satzung, die neben der Neuordnung des Grundstücks- und Gebäudebesitzes auch die Finanzierung der notwendigen Sanierungsmaßnahmen regelt. Nach Zustimmung des Magistrats wird nun auf der kommenden Stadtverordnetenversammlung das finale Votum erwartet. 

Der Betreibervertrag für das Tierheim Dreieich zwischen der Stiftung zur Förderung des Tierschutzes mit Sitz in Frankfurt am Main und dem Verein Tierheim Dreieich e.V., dem die Gemeinde Egelsbach sowie die Städte Heusenstamm, Langen, Mühlheim am Main, Neu-Isenburg, Obertshausen, Seligenstadt und Dreieich angehören, ist 2021 nach 50 Jahren ausgelaufen. Mit der neuen Satzung übernimmt der Verein Tierheim Dreieich e.V. rückwirkend den gesamten Gebäudekomplex des Tierheims und wird Eigentümer der Baulichkeiten und Erbbaurechtsbegünstigter an dem Grundstück für die Restlaufzeit des Erbpachtvertrags bis 2069. Nach dem Ende der Restlaufzeit fällt das Grundstück an die Stadt Dreieich zurück. 

Für mehr Planungssicherheit wird in der neuen Satzung zudem die Bindungsfrist der Kommunen auf jeweils fünf Jahre ausgeweitet, diese verlängert sich dann auch um fünf Jahre, sollte nicht mit einer Frist von 12 Monaten gekündigt werden. Zur Behebung des Sanierungsstaus an den Gebäuden wird in den nächsten vier Jahren der Mitgliedsbeitrag um einen Sonderbeitrag von 30 Cent pro Einwohner in den jeweils beteiligten Kommunen aufgestockt. Für Dreieich bedeutet dies ab 2023 Mehrkosten von rund 13.000 Euro, zusätzlich fällt der bekannte Mitgliedsbeitrag zu Buche, welcher in 2022 bei 33.439 Euro liegt. Die weiteren Kosten für die notwendigen Sanierungen stemmt das Tierheim aus Spenden und Erbschaften. 

„Das Tierheim Dreieich leistet großartige Arbeit und ist den beteiligten Städten und Gemeinden ein wertvoller Partner mit Blick auf Fundtiere und den Tierschutz“, sagt Erster Stadtrat Markus Heller. Denn die Städte sind verpflichtet, Fundtiere, die Tiere Verstorbener ohne Angehörige oder beispielsweise beschlagnahmte Tiere unterzubringen. Durch das Tierheim kann auch dem Aussetzen von Tieren vorgebeugt werden, da die Halter die Tiere im Notfall direkt beim Tierheim abgeben können. „Mit der Satzungsänderung und den Möglichkeiten, das Gebäude umfänglich in Schuss zu bringen, ist das Tierheim gut gerüstet für die Zukunft“, so Erster Stadtrat Heller abschließend.