stadt dreieich

Landschaftspflege: Förderung von Streuobstbäumen

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Vor allem jetzt im Frühling prägen die Streuobstwiesen die Landschaft mit bunt-blühenden Wiesen und auf Abstand stehenden Obstbäumen mit weißen bis rosafarbenen Blüten. Zu Zeiten der Selbstversorgung wurden Apfelbäume oft in den Hausgärten oder auf Wiesenflächen außerhalb der Stadtmauern verstreut angepflanzt und mit anderen Obstsorten wie Birnen, Kirschen und Zwetschgen ergänzt. Daraus entstanden im Außenbereich die Dreieicher Streuobstwiesen. Die Kombination aus alten, hochstämmigen Obstbäumen und extensiven Wiesen schafft Lebensraum für zahlreiche Pflanzen- und Tierarten. Insekten, wie Hummeln, (Wild-)Bienen und Schmetterlinge bestäuben die bunten Wiesen und blühenden Obstbäume; viele selten gewordene und vom Aussterben bedrohte Vögel singen in den Baumkronen; der Steinkauz und viele Fledermäuse nutzen die Wiese als Jagdgebiet und zusammen mit anderen Kleinsäugetieren, wie z. B. dem Gartenschläfer, finden sie Unterschlupf in alten Baumhöhlen. 

Um diese artenreichen und landschaftsprägenden Streuobstwiesen zu erhalten, hat die Stadt Dreieich 2001 eine Förderrichtlinie ins Leben gerufen, die hochstämmige Obstbaumpflanzungen mit 18 Euro pro Baum fördert. Zusätzlich werden Verjüngungsschnitte an bestehenden, alten Obstbaumbeständen gefördert, sofern der letzte Schnitt mindestens fünf Jahre zurückliegt. Für die Gewährung der Fördersumme muss die Fläche im Außenbereich der Stadt Dreieich liegen und frei zugänglich sein. Zudem dürfen keine chemischen Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden, ein Mindestmaß an Pflege ist durch den Antragsteller zu gewährleisten.

„Die alten und zum Teil unbeschnittenen Obstbäume, die heute im Dreieicher Raum stehen, wurden bereits von der Nachkriegsgeneration gepflanzt“, erläutert Erster Stadtrat Markus Heller. „Um die Dreieicher Streuobst-Kulturlandschaft für die kommenden Generationen zu erhalten, können wir alle Besitzerinnen und Besitzer von Streuobstwiesen nur ermuntern, das Förderprogramm zu nutzen.“ 

Weitere Informationen zur Förderrichtlinie und zur Beantragung stehen auf der Internetseite der Stadt Dreieich unter dem Stadtrecht im Bereich Natur- und Umweltschutz zur Verfügung.