Stadt dreieich

Trotz Pandemie liegt der Fokus wieder stärker bei der Verkehrsüberwachung

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Der Magistrat hat sich in seiner Sitzung am gestrigen Montag mit der jährlichen Statistik über die Verkehrsüberwachung 2021 beschäftigt. „Nachdem das Jahr 2020 Pandemie bedingt überwiegend durch diesbezügliche Kontrollen geprägt war, dienten die Maßnahmen zur Verkehrsüberwachung im letzten Jahr wieder stärker der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer, vorrangig aber dem Schutz von Fußgängern, Radfahrern und Kindern“, erklärt Erster Stadtrat Markus Heller. 

2021 wurden 211 Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt, dies waren noch 84 Messungen weniger als 2019. 152.462 (2019: 212.511) Fahrzeuge wurden erfasst, von denen aufgrund der Messergebnisse in 7.188 (2019: 11.407) Fällen eine Verwarnung erteilt wurde. Entsprechend niedriger, nämlich in 351 (2019: 626) Fällen, erfolgte wegen einer erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitung (dies ist der Fall, wenn der Tachometer die zugelassene Höchstgeschwindigkeit um 21 km/h übersteigt) die Weiterleitung der Ordnungswidrigkeit an das Regierungspräsidium in Kassel. Prozentual sind das 4,9 % und damit im Vergleich zum vorletzten Jahr mit 5,5 % weniger. In 19 Fällen musste ein Fahrverbot ausgesprochen werden (2019: 50). 

Die prozentuale Tendenz sinkt. Die Summe der Verwarnungen und Bußgelder (7.539) ist im Verhältnis zu den erfassten Fahrzeugen (152.462) mit 5 % gegenüber 2019 niedriger (5,7 %).  

Die höchsten Geschwindigkeitsüberschreitungen wurden an folgenden Stellen gemessen: 

  1. entlang der L 3117, Höhe Müllerwiese in Sprendlingen (außerorts)
    117 km/h anstelle der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h; 
  2. entlang der B 486, Höhe Wetterturm in Offenthal (außerorts)
    125 km/h anstelle der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h 
  3. entlang der Frankfurter Straße in Sprendlingen, Höhe Nr. 107, (innerorts)
    97 km/h anstelle der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h 
  4. entlang der B 486, Höhe Flurstraßenbrücke in Offenthal (außerorts)
    116 km/h anstelle der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h; 
  5. entlang der L 3262, Bereich Rundseeschneise in Buchschlag (außerorts)
    113 km/h anstelle der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h; 
  6. entlang der Straße „Geißberg“ in Götzenhain (außerorts),
    90 km/h anstelle der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h 
  7. entlang der Straße „An der Trift“, Höhe Nr. 63 in Dreieichenhain (innerorts)
    88 km/h anstelle der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h;  
  8. entlang der L 3317 Richtung Messel, Bereich Kuhtrift in Offenthal (außerorts)
    118 km/h anstelle der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h; 
  9. entlang der Bahnhofstraße, am Campingplatz in Offenthal (außerorts)
    86 km/h anstelle der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h; 
  10. entlang der Offenbacher Straße, Höhe Dreieich Plaza in Sprendlingen (innerorts)
    85 km/h anstelle der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h; 
  11. entlang der Koberstädter Straße in Dreieichenhain (innerorts)
    84 km/h anstelle der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h; 
  12. entlang der Fichtestraße in Sprendlingen (innerorts)
    61 km/h anstelle der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h;  
  13. entlang der Offenbacher Straße, Lärmschutz, in Sprendlingen (innerorts)
    59 km/h anstelle der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h; 
  14. entlang der Hainer Chaussee, Höhe Kinzigstraße in Dreieichenhain (innerorts)
    78 km/h anstelle der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h; 
  15. entlang der Theodor-Heuss-Str, Höhe Nr. 8 in Sprendlingen (innerorts)
    55 km /h anstelle der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h 

Deutlich niedriger ist die Zahl der zahlungsunwilligen Geschwindigkeitssünder. Von den 7.188 Verwarnungsgeldverfahren mussten mangels Zahlungseingang 209 an das Regierungspräsidium nach Kassel übergeleitet werden (2,9 %), das sind weniger als 2019 (4,4 %). 

Die Geschwindigkeitsüberschreitungen innerhalb von Tempo-30-Zonen lagen vor 15 Jahren auf dem Höchststand von 17,13 Prozent. In den Folgejahren ging diese Zahl an Überschreitungen stetig zurück und seit 2011 kann die Zahl zumeist unter 10 % gehalten werden. In 2021 mussten 5,07 % der erfassten Fahrzeuge mit einer Überschreitung festgestellt werden. 

4.725 Mal registrierte die Ordnungspolizei eine Parksünde, das noch deutlich weniger als vor zwei Jahren (2019: 8.577). 

Häufigste Vergehen waren 1.208 (2019: 2.200) Mal das Parken ohne Parkscheibe, 512 Mal (2019: 1.255) das Parken im Haltverbot, gefolgt von 309 Mal das Parken auf einem Gehweg (2019: 709) und 243 Mal das Überschreiten der Parkzeit. 

Die Anzahl der Zahlungsunwilligen liegt hier mit 11,2 % (527) höher als 2019 (9,7 % = 834). 

In 36 Fällen (2019 = 52) musste ein Bußgeldverfahren wegen unerlaubter Handynutzung während der Fahrt eingeleitet werden. 

Geringer ist 2021 indes die Zahl der Rotlichtverstöße mit 127 Fällen, das sind 178 weniger als 2019. Ursächlich für weniger Kontrollen waren hier hauptsächlich technische Probleme an den Anlagen. Der Rotlichtverstoß stellt immer einen Bußgeldtatbestand dar. Wer die rote Ampel überfährt, wenn sie länger als eine Sekunde ”rot” zeigt, dem droht zusätzlich ein Fahrverbot für einen Monat. 2021 wurde in 44 (2019: 60) Fällen dieses Verbot durch das Regierungspräsidium Kassel ausgesprochen. Glücklicherweise kam es in keinem Fall zu einer Gefährdung eines Fußgängers, so dass neben dem Fahrverbot auch ein erhöhtes Bußgeld fällig geworden wäre. 

Am häufigsten hat es im vergangenen Jahr an den Ampeln in der Buchschlager Allee/Hirschraben (41 Mal) und in der Hainer Chaussee/Mühlweg (23 Mal) geblitzt „Wir hoffen jedoch, dass mit Aufstellung der ‘Starenkästen’ an den sechs Ampelanlagen insgesamt eine abschreckende Wirkung erzielt wird, so dass insbesondere Kinder auf dem Weg zum Kindergarten und zur Schule noch wirkungsvoller im Straßenverkehr geschützt werden“, so Karin Eisenhauer, Fachbereichsleiterin Bürger und Ordnung. 

Erster Stadtrat Markus Heller ergänzt: „Wir versuchen den Verkehr in Dreieich so kinderverträglich wie möglich zu gestalten. Dazu gehören unter anderem Tempo-30-Zonen und verkehrsberuhigte Bereiche, ebenso wie kindgerechte Ampelphasen, Verkehrsüberwachung, Straßenraumgestaltung und ein sicheres Schulwege- und Radwegenetz. Ein weiterer wichtiger Bestandteil ist natürlich auch die Verkehrsaufklärung und -erziehung der Schulen und die Erklärungen und Hilfestellungen der Eltern.“ 

Anlage:   Bericht