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Grundsteuerreform in Hessen: Rund 17.000 Grundstücke in Dreieich betroffen

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In jedem Bundesland können andere Regeln und Prozesse gelten, eines ist jedoch überall gleich: Ab 1. Juli müssen die Betroffenen eine elektronische Erklärung abgeben. In Dreieich sind rund 17.000 Grundstücke betroffen, für die bis zum 31. Oktober die erforderlichen Angaben digital übermitteln werden sollten, da ansonsten eine Schätzung vorgenommen werden muss. 

Verantwortlich zeichnet für die Reform grundsätzlich das Hessische Finanzministerium, für Dreieich ist das Finanzamt Langen zuständig. Die Stadt Dreieich hat auf der städtischen Website unter www.dreieich.de die wesentlichen Informationen und Anlaufstellen sowie Kontaktmöglichkeiten zu den verantwortlichen Behörden zusammengestellt. 

Grundsätzlich gilt: Die städtische Verwaltung verfügt leider über keinerlei Grundlageninformationen zur Berechnung der Grundsteuer wie den Flurstücksnachweis mit den relevanten Daten zum Grundbesitz, nämlich Gemarkung, Flur, Flurstück, Grundstücksfläche, Lage und die Grundbuchblattnummer. Wesentliche Angaben sind zum Beispiel zentral erhältlich unter https://finanzamt.hessen.de/grundsteuerreform/flurstuecksnachweis.   

Eine weitere erforderliche Angabe ist das Einheitswertaktenzeichen, das auf dem Einheitswert- oder Grundsteuerbescheid steht. Die Abgabe der Erklärung zum Grundsteuermessbetrag ist nach der Entscheidung des Landes ausschließlich digital möglich. Menschen ohne Zugang zum digitalen Steuersystem „ELSTER“ (www.elster.de) können auch nahe Angehörige bitten, dies zu übernehmen.