Dabei wird im Rahmen der Stellungnahme vergessen, dass der Aufstellungsbeschluss im Dezember 2019 ausweislich des Protokolls offenbar mit den Stimmen der Grünenfraktion erfolgte. Es gab zum Zeitpunkt des Aufstellungsbeschlusses weder über einen Antrag noch über eine Stellungnahme der Grünenfraktion den Auftrag, in diesem Gebiet eine mindestens dreißigprozentige „Sozialquote“ festzulegen. Auch stellen die Erörterungen im Fachausschuss im Jahr 2018 gerade keinen Stadtverordnetenbeschluss dar, dieser erfolgte erst im Jahr 2021.
Nachfolgend der Auszug aus dem Protokoll der Stadtverordnetensitzung vom 3.12.2019
4. Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich der ehemaligen Gärtnerei In der neuen Lach in Sprendlingen 3/19 "Oberwiesen Sprendlingen" Dreieich gemäß § 13b Baugesetzbuch (BauGB) / Vorlage des Magistrats XVI/331
Herr Honka begründet die Ablehnung der Vorlage des Magistrats durch die CDU-Fraktion damit, dass bereits mit der Aufstellung des Bebauungsplanes die Errichtung einer Kinderbetreuungseinrichtung festgeschrieben werden sollte und gleichzeitig mit den Grundstückseigentümern Gespräche dahingehend geführt werden sollten. Weiterhin sprechen zur Sache Herr Dr. Gericke und Herr Dechert, der vorschlägt, den Fachbereich Soziales, Schule und Integration um eine Stellungnahme zu bitten, ob das Gelände der ehemaligen Gärtnerei In der neuen Lach als Standort für den Bau einer Kinderbetreuung geeignet ist.
Abstimmungsergebnis: 23 Ja-Stimmen 15 Nein-Stimmen 2 Enthaltungen
Hätte man für das Projekt Oberwiesen von vornherein die mindestens dreißigprozentige Quote an gefördertem Wohnraum festlegen wollen, so wäre dies im Rahmen des Aufstellungsbeschlusses als Handlungsauftrag an den Magistrat möglich gewesen. Davon wurde jedoch kein Gebrauch gemacht.
„Ich habe nach erfolgtem Aufstellungsbeschluss persönlich mit dem Vorhabenträger verhandelt, um den Weg für einen nennenswerten Anteil an gefördertem Wohnraum für die DreieichBau AöR in dem Vorhaben zu erwirken“, so Bürgermeister Martin Burlon.
„Dies ist auch in den weiteren Verhandlungen durch den Vorstand der DreieichBau AöR mit der nun fixierten Anzahl an Wohnungen, die in deren Eigentum übergehen werden, auch gelungen. Die grundsätzliche Kritik der Grünenfraktion kann ich daher an dieser Stelle nicht teilen, da es zwischenzeitlich sogar fraglich erschien, ob wir diese Forderung in 2020 -nach erfolgtem Aufstellungsbeschluss ohne Handlungsauftrag in Sachen geförderter Wohnungsbau- und ohne weiteren grundsätzlichen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung überhaupt rechtssicher stellen durften.“
Selbstverständlich ist es bereits heute Ziel des Magistrats, Flächen für die DreieichBau AöR zu generieren und den geförderten Wohnungsbau weiter voranzubringen. Hierzu ist, was den Erwerb weiterer Grundstücke angeht, in der Tat ein Schulterschluss zwischen allen relevanten Gremien und Akteuren erforderlich, um die DreieichBau AöR frühzeitig in entsprechende Projekte zu involvieren oder diese entsprechend zu initiieren. Zudem ist festzustellen, dass sich das gesamte Vorhaben derzeit in der frühzeitigen Beteiligung befindet und die zweite (große) Beteiligung und Auslegung des Bebauungsplanes im Verfahren noch ansteht, wo zu den inhaltlich angesprochenen Punkten sicher entsprechende Ausführungen auch seitens des Magistrats erfolgen werden.
„Die grundsätzliche Intention, über frühzeitigen Grunderwerb auch Stadtentwicklung maßgeblich zu steuern und die DreieichBau AöR 'ins Spiel zu bringen', begrüße ich und freue mich daher auf die entsprechenden Erörterungen in den nächsten Wochen“, sagt Bürgermeister Martin Burlon abschließend.