stadt dreieich

Kinderbetreuung: Tagespflegepersonen als Alternative zur Krippe

Link kopieren

Für Dreieich wurde entschieden, zum 1. Januar 2022 zu den Leistungen des Kreises den Tagespflegepersonen für jedes betreute Dreieicher Kind zusätzlich zwei Euro je genehmigter Betreuungsstunde zu vergüten. 

Die Zusatzzahlung erfolgt unabhängig vom Wohnort der Tagespflegeperson; sie richtet sich ausschließlich nach dem Wohnort des betreuten Kindes. Die Abwicklung übernimmt der „Der Elternservice Mütterzentrum Langen e.V.“ im Mehrgenerationenhaus „Zentrum für Jung und Alt“ (ZenJA) in Langen. Ziel der Gesamtmaßnahme aus Sicht der Stadt ist es, die Kindertagespflegepersonen an Dreieich zu binden sowie die Qualität und Quantität des Angebots langfristig zu optimieren, um die Betreuungssituation für Dreieicher Eltern zu verbessern. 

„Die Kindertagespflege ist unerlässlich, um die Betreuung der Dreieicher Kinder unter drei Jahren zu stemmen“, sagt Bürgermeister Martin Burlon. „Daher zahlen wir gerne freiwillig eine Zuzahlung, die den Tagespflegepersonen halbjährlich rückwirkend als Bonus zu Gute kommt.“ 

Aktuell wohnen elf der Tagespflegepersonen, die Dreieicher Kinder betreuen, auch in Dreieich, neun bieten ihre Betreuungsleistungen in anderen Kommunen des Kreises Offenbach an. Grundsätzlich ist das Betreuungsangebot der Tagespflegeperson gleichgestellt mit der Betreuung in einer Krippe. Mit beiden Angeboten wird der gesetzliche Rechtsanspruch umgesetzt. Daher ist das Angebot der Tagespflegepersonen eine wichtige Säule in der Betreuungslandschaft. Insbesondere Eltern, die das familiäre Setting und die Betreuung in kleinen Gruppen schätzen, wählen gerne diese Form der Kleinkindbetreuung. Denn eine Tagespflegeperson betreut maximal fünf Kinder gleichzeitig. Zudem nehmen sie verschiedentlich auch Kinder unter einem Jahr auf, während in Krippen Kinder in der Regel erst ab einem Jahr betreut werden. Ein Teil der Tagespflegepersonen stellt sich bei den Betreuungszeiten auch flexibel auf die Arbeitszeiten der Eltern ein und betreut Kinder in Ausnahmefällen beispielsweise auch nachts oder am Wochenende. 

Die Betreuungsstellen können von den Eltern in Eigeninitiative gesucht werden. Auch die Vermittlungsstellen in Langen (Der Elternservice) und Neu-Isenburg stehen den Dreieicher Eltern zur Verfügung. Sie werden für die Vermittlungstätigkeit für Dreieicher Familien von der Stadt finanziell bezuschusst. 

Was kann man tun, wenn man sich für die Tätigkeit als Tagespflegeperson interessiert? Der Kreis hält auf seiner Homepage ein umfangreiches Informationspaket bereit. So wird ein breites Qualifizierungsprogramm angeboten, das beständig evaluiert und weiterentwickelt wird. Auch „Der Elternservice“ im ZenJA bietet entsprechende Qualifizierungsmaßnahmen an. Die Grundqualifizierung erfolgt nach dem kompetenzorientierten Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege (QHB) und umfasst 160 Unterrichtseinheiten, 100 Selbstlerneinheiten sowie eine Praktikumsphase. Nach erfolgreicher Prüfung erhalten die Teilnehmenden das Zertifikat „Qualifizierte Kindertagespflegeperson“, das Voraussetzung für die Erteilung einer Pflegeerlaubnis ist. Diese Pflegeerlaubnis wird neben dem Nachweis der Qualifizierung auf Grundlage der zu nutzenden Wohneinheit erstellt und für maximal fünf Kinder erteilt. Eine entsprechende Einschätzung in Verbindung mit der Erteilung der Pflegeerlaubnis übernimmt die Fachaufsicht für Tagespflegepersonen beim Kreis. 

Weiterführende Informationen:

https://www.zenja-langen.de/dienste/alle-dienste/156-kindertagespflege-elternservice

https://www.kreis-offenbach.de/Themen/Jugend-Familie/Kindertagespflege/

https://www.tagesmuetterzentrale.de/