Förderung

Klimaförderung in Dreieich

Dreieich setzt sich für nachhaltige Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen ein und fördert Bürgerinnen und Bürger, Gewerbetreibende, Vereine und Religionsgemeinschaften dabei, aktive Schritte zum Schutz unseres Planeten zu unternehmen. Mit Hilfe unserer Klima-Förderrichtlinie unterstützen wir finanziell verschiedene Projektinitiativen, die zur Senkung des Energieverbrauchs, zur Reduktion von Treibhausgasemissionen und zur Stärkung der Klimaresilienz in Dreieich beitragen. Auf diese Weise trägt jeder von uns dazu bei, Dreieich klimafreundlicher zu gestalten und uns auf zukünftige Klimaveränderungen besser vorzubereiten. Informieren Sie sich hier über die Details der Klima-Förderrichtlinie der Stadt Dreieich und entdecken Sie die zahlreichen Möglichkeiten, wie Sie einen Beitrag zum Klimaschutz leisten können.

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Unterstützte Maßnahmen im Rahmen der Klimaförderung

Die städtische Klimaförderung unterstützt eine Vielzahl von Maßnahmen, die zum Klimaschutz und zur Schaffung einer nachhaltigeren Stadt beitragen. Nachstehend finden Sie eine Liste der spezifischen Maßnahmen, die im Rahmen der Klimaförderinitiative der Stadt Dreieich gefördert werden:

  • Solarenergie

    • Installation von Photovoltaik-Anlagen auf Dächern und Fassaden
    • Anbringung von Balkon-Photovoltaik-Anlagen
    • Errichtung von Solar-Stromspeichern
  • Energiesparmaßnahmen

    • Austausch alter Kühl- und Gefrierschränke durch energieeffiziente Modelle
      • Die Anschaffung eines neuen, effizienten Kühl- und Gefrierschranks wird mit maximal 100 Euro je Antragssteller gefördert.
      • Das zu ersetzende Kühlgerät („Altgerät“) muss älter als 15 Jahre und noch funktionsfähig sein.
      • Das Neugerät muss eine Effizienzklasse zwischen A und D aufweisen.
      • Das Altgerät muss fachgerecht entsorgt werden.
      • Bei Weiterverkauf des Gerätes innerhalb von fünf Jahren muss die Förderung zurückgezahlt werden.
  • Förderung nachhaltiger Mobilität

    • Anschaffung von Pedelecs und Lastenrädern
      • Fahrräder mit Elektromotor werden mit bis zu 200 Euro unterstützt.
      • Die maximale Nennleistung darf höchstens 250 Watt betragen.
      • Der Motor muss sich bei maximal 25 km/h selbst abschalten.
      • Der Transport von Personen oder Material durch etwaige Aufbauten hat keine Auswirkung auf die Förderwürdigkeit.
      • Die Förderung darf nicht in Zusammenhang mit Dienstrad-Leasing in Anspruch genommen werden.
      • Je Antragssteller darf die Förderung nur einmal in Anspruch genommen werden.
  • Grünflächengestaltung und Entsiegelung

    • Entsiegelung von Verkehrs- und Gartenflächen
    • Begrünung von Grundstücken
    • Pflanzung von Bäumen
  • Förderung der heimischen Tierwelt

    • Aufstellen von Nisthilfen
  • Niederschlagswasserbewirtschaftung

    • Dezentrale Sammlung, Rückhaltung und Versickerung von Niederschlagswasser
    • Errichtung von Regenwasserzisternen und Grauwassernutzungssystemen
    • Maßnahmen zur Versickerung von Niederschlagswasser

Bewilligung und Auszahlung

Die Bearbeitung und Entscheidung über Anträge erfolgt durch den Magistrat der Stadt Dreieich. Die Umsetzung von Maßnahmen darf erst nach Erhalt der Zusage beginnen. Nach Abschluss der Maßnahme wird der Nachweis über die korrekte Mittelverwendung eingereicht und die Auszahlung des Zuschusses vollzogen. Bei Nichtbeachtung dieser Regeln kann die Bewilligung widerrufen oder die Auszahlung verweigert werden.


Allgemeine Fördergrundsätze und Verfahren

  • Fördergebiet und Antragsberechtigte

    • Fördermaßnahmen sind auf die Gemarkung der Stadt Dreieich begrenzt.
    • Antragsberechtigt sind Grundstücks- und Wohneigentümer, Erbbaurechtsinhaber, Wohnungseigentümergemeinschaften, Mieter, Vereine, Religionsgemeinschaften und Gewerbetreibende.
    • Alle Antragsberechtigten müssen entsprechende Nachweise erbringen.
  • Art und Umfang, Höhe der Förderung

    • Die Fördergelder werden auf freiwilliger Basis gewährt, somit besteht kein Rechtsanspruch.
    • Die Höhe der Fördergelder ist abhängig von den Maßnahmenkosten, den verfügbaren Budgetmitteln und festgelegten Grenzen.
    • Die maximale Förderhöhe beträgt 3.000 Euro pro Liegenschaft und 1.000 Euro pro Eigentumswohnung.
  • Allgemeine Förderprinzipien

    • Fördermaßnahmen müssen wirtschaftlich, technisch und ökologisch sinnvoll sein.
    • Doppelte Förderungen, die Finanzierung gesetzlich vorgeschriebener Maßnahmen oder eine unsachgemäße Verwendung der Fördermittel sind ausgeschlossen.
    • Bei eventuellem Missbrauch können die Fördermittel zurückgefordert werden.

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