Klimaschutz-Förderrichtlinie

Klimaschutz-Förderrichtlinie


Zur Erreichung der selbst gesetzten Klimaziele rückt die Stadt Dreieich die Wärmewende in den Vordergrund und fördert ab sofort Maßnahmen zur energetischen Sanierung an Wohngebäuden.

Ob der Austausch von Fenstern, die Dämmung von Außenwänden oder die Ummantelung von Wärmerohren: Ab jetzt können sich Hausbesitzer die Maßnahmen zur energetischen Sanierung ihres Gebäudes fördern lassen. Ebenfalls gefördert wird die Gebäude-Energieberatung.

Welche Maßnahmen förderfähig sind und in welchem Umfang gefördert wird, ergibt sich aus der Förderrichtlinie der Stadt Dreieich.

Wichtig: Haben Sie Fragen zum Ausfüllen des Förderantrags, wird ein Termin in der städtischen Energieberatung empfohlen. Dort können Fragen geklärt und für den Antrag notwendige Unterlagen festgelegt werden. Die Beratung findet mit Kooperation der Verbraucherzentrale statt. 

Terminvereinbarung telefonisch unter 0800 80 98 02 400.

Vorgehen

  1. Einreichung des Förderantrags
  2. Bewilligung durch die Stadt Dreieich
  3. Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen
  4. Auszahlung der Fördermittel

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