Städtische Gremien
Hier erfahren Sie alles Wissenswerte über die Arbeit der Stadtverordnetenversammlung, des Magistrats, der Ausschüsse sowie über beratende Organe wie den Ausländerbeirat und das Jugendparlament.
Hier erfahren Sie alles Wissenswerte über die Arbeit der Stadtverordnetenversammlung, des Magistrats, der Ausschüsse sowie über beratende Organe wie den Ausländerbeirat und das Jugendparlament.
Die von den Bürgerinnen und Bürgern gewählte Stadtverordnetenversammlung ist das oberste Organ der Stadt Dreieich. Sie trifft die wichtigen Entscheidungen und überwacht die gesamte Verwaltung. Die Stadtverordnetenversammlung setzt sich aus 45 Mitgliedern, den Stadtverordneten, die ehrenamtlich tätig sind zusammen.
Die Stadtverordnetenversammlung
Der Magistrat ist die Verwaltungsbehörde der Stadt. Ihm untersteht die gesamte Verwaltung. Er besteht aus der hauptamtlichen Bürgermeisterin oder dem hauptamtlichen Bürgermeister, der hauptamtlichen Ersten Stadträtin oder dem hauptamtlichen Ersten Stadtrat und acht weiteren ehrenamtlichen Stadträtinnen und Stadträten.
Die Aufgaben des Magistrats
Die Ausschüsse der Stadt Dreieich tagen zur Vorbereitung der Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung. In diesen Gremien werden die Vorlagen des Magistrats und die Anträge der Fraktionen beraten, bevor die Stadtverordnetenversammlung endgültig darüber entscheidet. Möglich ist es auch, sachverständige Bürgerinnen und Bürger in den Ausschusssitzungen zu Wort kommen zu lassen. Die Sitzungen der Ausschüsse sind öffentlich.
Anzahl der Mitglieder: 13 | Ausschussvorsitzende: Kerstin Mandel, CDU
Fraktion | Mitglieder |
CDU | 4 |
SPD | 3 |
Grüne | 3 |
FDP | 2 |
FWG | 1 |
Anzahl der Mitglieder: 13 | Ausschussvorsitzender: Volker Kuch, Grüne
Fraktion | Mitglieder |
CDU | 4 |
Grüne | 3 |
SPD | 3 |
FDP | 2 |
FWG | 1 |
Anzahl der Mitglieder: 13 | Ausschussvorsitzender: Kai Maas, SPD
Fraktion | Mitglieder |
CDU | 4 |
Grüne | 3 |
SPD | 3 |
FDP | 2 |
FWG | 1 |
Der Ausländerbeirat ist die demokratisch gewählte politische Interessenvertretung der nichtdeutschen Bevölkerung. Er berät die politischen Organe der Stadt in Angelegenheiten, die ausländische Bürgerinnen und Bürger in Dreieich betreffen.
Das Jugendparlament vertritt alle Kinder und Jugendlichen in Dreieich. Es hat die Aufgabe, sich um die Interessen der jungen Leute zu kümmern und diese in die Stadtpolitik einzubringen.
Wahlberechtigt sind alle, die in Dreieich wohnen und zwischen 12 und 20 Jahren alt sind. Eine Wahlperiode dauert zwei Jahre.
Es finden jährlich mehrere Vollversammlungen statt, die öffentlich zugänglich sind. Von den Sitzungen abgesehen, gibt es die Möglichkeit Arbeitsgruppen zu bilden, an denen sich alle Dreieicher Jugendlichen beteiligen können. Anregungen und Mitarbeit ist ausdrücklich erwünscht.