Hinweisbekanntmachung der Stadt Dreieich
Die Stadt Dreieich gibt bekannt, dass gemäß § 5 Abs.1 der Hauptsatzung ab sofort unter www.dreieich.de, ‚amtliche Bekanntmachungen‘ die Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte im Gebiet der Stadt Dreieich, die zum 01.01.2026 in Kraft tritt, bereitgestellt ist. Wir weisen auf das Recht hin, diese während der öffentlichen Sprechzeiten der Verwaltung in Papierform einzusehen und sich gegen Kostenerstattung entsprechende Ausdrucke fertigen zu lassen.
Dreieich, 12.12.2025
Martin Burlon
Bürgermeister
