Das ändert sich für Kundinnen und Kunden:
- Rückwirkende Meldungen von Ein- oder Auszügen sind nicht mehr zulässig.
- Der Ein- oder Auszug muss mindestens 14 Tage im Voraus bei den Stadtwerken Dreieich gemeldet werden.
- Nachträgliche Änderungen des gemeldeten Datums sind künftig nicht mehr möglich.
Im Falle einer verspäteten Meldung entstehen Kosten, die durch den bisherigen Kunden zu tragen sind – etwa Grundgebühren oder Verbrauchskosten, bis die Abmeldung wirksam wird. Bitte nutzen Sie für Ihre An- oder Abmeldung auch gerne unser Kundenportal oder unsere Dreieich+ App – nur so kann sichergestellt werden, dass Fristen eingehalten und Ihre Daten korrekt verarbeitet werden.
Ab dem 15. Mai 2025 gilt: Melden Sie Ihren Ein- oder Auszug bitte mindestens 14 Tage im Voraus – nur so können wir Ihre Angaben künftig verarbeiten.
Bei Fragen rund um Ihre Anmeldung oder Abmeldung stehen wir Ihnen gerne telefonisch unter 06103 602-222 zur Verfügung.
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