
Am 1. August 2026 tritt die erste Stufe des Rechtanspruchs auf Ganztagsbetreuung in Kraft. Die Städte erwarten daher vom Land Hessen, endlich ein Verständnis und eine Anerkennung für die enormen Gesamtkosten: Investitions- und Betriebskosten. Sie sind verwundert, dass das Land Hessen einen Mehrbedarf in Abrede stellt, während andere Bundesländer ihre Kommunen erheblich mit eigenen Mitteln unterstützen.
Mende: „Die Städte und Gemeinden sind nicht die Ausfallbürgen für das Land. Wir brauchen die Angebote und Fachkräfte der freien und öffentlichen Jugendhilfe für die vielfältigen und steigenden Bedarfe in Tageseinrichtungen für Kinder, der Jugend- und Sozialarbeit und können nicht zugunsten dieses Anspruchs darauf verzichten. Die stetig zunehmenden gesetzlichen Vorgaben und Ansprüche im Achten Buch Sozialgesetzbuch verlangen unsere ganze Aufmerksamkeit. Sie zu kürzen oder gar auf sie zu verzichten, wird den immensen Bedarfen von jungen Menschen nicht gerecht.“