Stadt Dreieich

Buchschlag: Gestaltungs- und Erhaltungssatzung für die Villenkolonie 

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Ziel der neuen Gestaltungs- und Erhaltungssatzung ist die zeitgemäße Fortentwicklung der bestehenden Gestaltungssatzung von 1985, die auf weit überholten technischen Rahmenbedingungen und Denkansätzen basiert. Daher stößt ihre Anwendung heute immer deutlicher auf Schwierigkeiten. Eine Steuerung der Bautätigkeit mit Hilfe dieser alten Satzung gelingt nur noch sehr bedingt, da sie auch für Neubauten sehr detaillierte Vorgaben mit einer Orientierung am historischen Bestand vorschreibt. Diese Detaillierung stößt in zweierlei Hinsicht an ihre Grenzen: 

Zum einen sind Veränderungen an den historischen Villen ohnehin im Einzelfall mit den Denkmalbehörden abzustimmen. Pauschale Satzungsvorschriften können für sie kaum eine dem einzelnen Gebäude angemessene Lösung beinhalten – zumal die alte Satzung nicht zwischen den drei verschiedenen Stilrichtungen der Villenkolonie differenziert. 

Zum anderen wird die Gestaltung neuer Gebäude im Geltungsbereich der Satzung bei Einhaltung der Satzungsvorschriften zum Konglomerat historischer Versatzstücke, was einer zeitgemäßen und aktuellen technischen sowie wirtschaftlichen Anforderungen entsprechenden Planung zuwiderläuft. 

Daher fokussiert sich die Neufassung der Gestaltungs- und Erhaltungssatzung stattdessen auf die wesentlichen Eckpunkte der Gebäudegestaltung und schreibt keine bestimmenden Stilelemente vor. Auch bekommen Hauseigentümer und Hauseigentümerinnen sowie Bauträger Leitplanken, wie mit neuen Technologien der Energiegewinnung und -einsparung wie beispielsweise Photovoltaikanalegen umzugehen ist. Insgesamt soll die neue Satzung möglichst während der gesamten Dauer ihrer Rechtskraft auf neue, heute noch nicht absehbare Entwicklungen reagieren können. 

Vor diesem Hintergrund verfolgt die vorliegende Satzung das Ziel des selbstbewussten und mit dem historischen Bestand ebenbürtigen Einfügen zeitgemäßer Bauten. Vereint wird durch die neue Gestaltungs- und Erhaltungssatzung einerseits der Erhalt der Villenkolonie im Bewusstsein um dessen Bedeutung und andererseits die Gestaltung künftiger Bautätigkeiten. Die Gesamtanlage wurde von den Denkmalschutzbehörden in den letzten Jahren gegenüber der bei Aufstellung der Gestaltungssatzung von 1985 bestehenden Abgrenzung um einen Bereich nördlich des Hengstbaches erweitert. Dadurch wurden (neben dem isoliert im Wald gelegenen, hier nicht relevanten Friedhof) Grundstücke an Buchweg, Jägerweg, Pirschweg und Kirchweg sowie das Grundstück der Kirche an der Buchwaldstraße einbezogen (siehe Darstellung Geltungsbereich). 

Erster Stadtrat Holger Dechert: „Mit der vorliegenden Gestaltungs- und Erhaltungssatzung wird ein Instrument geschaffen, dass die einzigartige Charakteristik der Villenkolonie Buchschlag bewahrt und gleichzeitig Raum für eine angemessene und doch zeitgemäße architektonische Entwicklung bietet. Durch die Fokussierung auf wesentliche gestalterische Eckpunkte und die Flexibilität gegenüber heutigen und künftigen Anforderungen an Gebäude, stellt die Satzung die Zukunftsfähigkeit ebenso wie den Erhalt der historisch bedeutsamen Anlage sicher.“ 



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