
„Prostitution ist in Dreieich illegal. Dadurch befinden sich die betroffenen Frauen in einer durchaus gefährdeten Lage, denn sie sind nicht angemeldet, haben keine Krankenversicherung und werden durch keinerlei Beratungsnetz aufgefangen“, erläutert Erster Stadtrat Holger Dechert. Anders sieht es bei einer Ausübung im Rahmen des Prostituiertenschutzgesetzes aus, das unter anderem Anmeldepflichten, Beratungsgespräche sowie gesundheitliche Beratungen für Personen regelt, die der Prostitution nachgehen. Ziel ist es dabei, die Rechte und die Sicherheit der Betroffenen zu stärken sowie Risiken wie Ausbeutung, Zwang oder gesundheitliche Gefährdungen frühzeitig zu erkennen.
Das Frauenbüro der Stadt Dreieich weist in diesem Zusammenhang auf die grundsätzliche Spaltung in der Prostitutionsdiskussion hin. Die Frauenbeauftragte Regina Yilmaz-Grein: „Prostitution bewegt sich im Spannungsfeld zwischen selbstbestimmter Sexarbeit auf der einen Seite und der Wahrnehmung des weiblichen Körpers als 'Ware' auf der anderen Seite. Ambivalent ist die sogenannte Freiwilligkeit, besonders mit Blick auf zumeist prekäre Herkunft und Lebenslagen der in der Prostitution tätigen Personen. Kontrollen können ein Weg sein, die Betroffenen in Beratungsangebote zum Ausstieg aus der Prostitution zu begleiten.“ Weiteres Diskussionspotenzial würden die Kriminalisierung der Frauen im Sperrbezirk, die hohen Gefahren für die Frauen sowie die Straffreiheit für Nutzer und Profiteure der Prostitution bieten. Das städtische Frauenbüro weist in diesem Zusammenhang auf das bundesweite Hilfetelefon für betroffene Frauen unter der Telefonnummer 116 016 hin.
Wie genau die Kontrollen der Stadtpolizei in Dreieich abliefen, in welchem Stadtteil sie stattfanden und ob Kunden angetroffen wurden, wird bewusst nicht veröffentlicht; es wurde allerdings versichert, dass dies nicht die letzte Kontrolle dieser Art gewesen sei.


