Behinderung feststellen lassen

  • Leistungsbeschreibung

    Das für den Wohnort zuständige Hessische Amt für Versorgung und Soziales (HAVS) stellt auf Antrag die Behinderung, den Grad der Behinderung und ggf. weitere gesundheitliche Merkmale für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen fest. 

    Ab einem festgestellten Grad der Behinderung (GdB) von 50, kann ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt werden.

    Der Ausweis dient dem Nachweis der Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Rechten und Nachteilsausgleichen, die schwerbehinderten Menschen zustehen.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Keine


An wen muss ich mich wenden?

Spezielle Hinweise für - Stadt Dreieich

Bei Fragen oder Anliegen zum Thema Behinderung steht Ihnen die städtische Behindertenberatung gerne für eine umfassende Beratung zur Verfügung.