Windelkonzeption – kostenlose Müllsäcke für Haushalte mit Kindern und pflegebedürftigen, inkontinenten Personen

  • Leistungsbeschreibung

    Die Stadt Dreieich unterstützt die häusliche Pflege für Kinder und Jugendliche vom 3. Lebensjahr bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres

  • Verfahrensablauf

    Den ausgefüllten Antrag per Post an:

    Stadt Dreieich

    Förderung für Menschen mit Behinderung

    Hauptstraße 45

    63303 Dreieich 


    oder per E-Mail an behindertenbetreuung@dreieich.de einreichen. Eine persönliche Vorsprache ist nicht notwendig. Alle notwendigen Unterlagen dem Antrag beilegen.

    Nach erfolgreicher Prüfung erfolgt eine schriftliche Bestätigung der Bezugsberechtigung mit Hinweis auf die Ausgabemodalitäten – befristet für 1 Jahr.

    Ausgabe erfolgt über die Info-Zentrale: Prüfung der Antragsberechtigung durch Vorlage der Bezugsberechtigung.


    HINWEIS: Personen, die nicht zur Bezugsgruppe für kostenlose Müllsäcke gehören, haben die Möglichkeit, Müllsäcke direkt beim Dienstleistungsbetrieb (DLB) Dreieich zu erwerben. 

    Detaillierte Informationen zu den verfügbaren Müllgefäßen, Säcken und deren Erwerb finden Interessierte auf der offiziellen Website des DLB Dreieich unter folgendem Link: https://dlb-aoer.de/dreieich/abfall/muellgefaesse-saecke/

  • Zuständige Stelle

    Antragstellung bei Soziales, Schule und Integration – Förderung von Menschen mit Behinderung

  • Voraussetzungen

    Berechtigt sind Schwerbehinderte und pflegebedürftige Kinder und Jugendliche vom 3. Lebensjahr bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres mit Hauptwohnsitz in Dreieich, die sich nicht in stationärer Pflege befinden.


    • Ärztliche Verordnung über den Bedarf einer Inkontinenzhilfe
    • Einstufung in Pflegegrad 2
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Ausweiskopie der zu pflegenden Person bzw. deren Kopie der Geburtsurkunde
    • Ausweiskopie gesetzliche Vertretung
    • Nachweis über Einstufung in Pflegegrad 2 der pflegebedürftigen Person
    • Ärztliches Attest bei pflegebedürftigen, inkontinenten Personen, welches explizit die Inkontinenz bestätigt
    • Bei Antrag auf Weiterbewilligung ist ein neues ärztliches Attest ausreichend
  • Was sollte ich noch wissen?

    Mengenangabe:

    Die monatliche Abgabe ist begrenzt auf:

    • 4 Windelsäcke pro Monat für Kinder vom 3. -12. Lebensjahr (max. für 3 Monate im Voraus)
    • 6 Windelsäcke pro Monat bei Jugendlichen vom 13.-18. Lebensjahr (max. für 3 Monate im Voraus)

    Eine rückwirkende Ausgabe von Windelsäcke ist ausgeschlossen!

  • Anträge / Formulare


An wen muss ich mich wenden?

Beratung/ Förderung von Menschen mit Behinderung