Verordnung
Aufgrund des § 9 des Hessischen Gaststättengesetzes (HGastG) vom28. März 2012 (GVBl. S. 50), in der derzeit gültigen Fassung, in Verbindung mit §§ 3, 4 und 5 Sperrzeitverordnung vom 10. Dezember 2012, in der derzeit gültigen Fassung wird anlässlich der Kirchweih im Stadtteil Götzenhain vom 18. bis 21. September 2026 der Beginn der Sperrzeit für den Festplatz, Hainer Weg/Ecke Bleiswijker Straße wie folgt festgesetzt:
18. September und 19. September 2026
für die Bewirtung
auf 01:00 Uhr
am 20. September 2026
auf 24:00 Uhr
18. September und 19. September 2026
für Musikdarbietungen,
auf 24:00 Uhr
am 20. September 2026
auf 23:00 Uhr
Diese Verordnung wird auf der Internetseite der Stadt Dreieich (www.dreieich.de), unter Amtliche Bekanntmachungen öffentlich bekannt gemacht. Die Bekanntmachung gilt mit Ablauf des Tages der Bereitstellung auf der Internetseite der Stadt Dreieich als vollendet.
Die Verordnung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
63303 Dreieich, den 5. August 2026
DER BÜRGERMEISTER
ALS ÖRTLICHE
ORDNUNGSBEHÖRDE
DER STADT DREIEICH
i.A. gez.
Holger Dechert
Erster Stadtrat
