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Amtliche Bekanntmachungen

Amtliche Bekanntmachung

Sperrzeit für Schank- und Speisewirtschaften inDreieich, Festplatz Stadtteil Götzenhain

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Verordnung

Aufgrund des § 9 des Hessischen Gaststättengesetzes (HGastG) vom28. März 2012 (GVBl. S. 50), in der derzeit gültigen Fassung, in Verbindung mit §§ 3, 4 und 5 Sperrzeitverordnung vom 10. Dezember 2012, in der derzeit gültigen Fassung wird anlässlich der Kirchweih im Stadtteil Götzenhain vom 18. bis 21. September 2026 der Beginn der Sperrzeit für den Festplatz, Hainer Weg/Ecke Bleiswijker Straße wie folgt festgesetzt:


18. September und 19. September 2026

für die Bewirtung 

auf 01:00 Uhr

am 20. September 2026

auf 24:00 Uhr

 

18. September und 19. September 2026

 für Musikdarbietungen,  

auf 24:00 Uhr

am 20. September 2026

auf 23:00 Uhr

 

Diese Verordnung wird auf der Internetseite der Stadt Dreieich (www.dreieich.de), unter Amtliche Bekanntmachungen öffentlich bekannt gemacht. Die Bekanntmachung gilt mit Ablauf des Tages der Bereitstellung auf der Internetseite der Stadt Dreieich als vollendet.
Die Verordnung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

63303 Dreieich, den 5. August 2026

 

DER BÜRGERMEISTER

ALS ÖRTLICHE

ORDNUNGSBEHÖRDE
DER STADT DREIEICH

i.A. gez.

Holger Dechert

Erster Stadtrat