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Amtliche Bekanntmachungen

Amtliche Bekanntmachung

Neufassung der "Satzung der Stadt Dreieich zum Schutz von Bäumen"

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Hinweisbekanntmachung der Stadt Dreieich

Die Stadt Dreieich gibt bekannt, dass gemäß § 5 Abs.1 der Hauptsatzung ab sofort unter www.dreieich.de, ‚amtliche Bekanntmachungen‘ die Neufassung der „Satzung der Stadt Dreieich zum Schutz von Bäumen“, die am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft tritt, bereitgestellt ist. Wir weisen auf das Recht hin, diese während der öffentlichen Sprechzeiten der Verwaltung in Papierform einzusehen und sich gegen Kostenerstattung entsprechende Ausdrucke fertigen zu lassen.


Dreieich, 24.06.2026


Martin Burlon

Bürgermeister


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