Art und Umfang der Arbeiten
Das seitens der Stadt Dreieich beauftragte Planungsbüro Büro für Faunistik und Landschaftsökologie (BFL) wird Erfassungen der Biotoptypen sowie der Fauna vornehmen. Die Untersuchungen finden im Zeitraum bis voraussichtlich Oktober 2026 statt. Die Erfassungen erfolgen zu unterschiedlichen Tages- und Nachtzeiten. Nähere Informationen zur Erhebung sind der Pressemitteilung der Stadt Dreieich vom 03. März 2026 zu entnehmen (https://www.dreieich.de/rathaus-service/presse-medien/pressemitteilungen/2026/planung-bau-weitere-untersuchungen-zu-einem-moeglichen-baugebiet-an-der-rostaedter-strasse-beginnen/).
Betreten von Grundstücken (Duldungspflicht)
Zur Durchführung der Kartierung werden Grundstücke und landwirtschaftlichen Wege innerhalb des Geltungsbereichs und dem direkten Umfeld tageweise und kurzzeitig durch Mitarbeitende von BFL betreten. Ggf. werden Flurstücke, je nach Witterung und Aufwand, mehrmals an verschiedenen Tagen innerhalb des angegebenen Zeitraums betreten. Bei der Erfassung einzelner Artengruppen werden Hilfsmittel eingesetzt, die auch für eine begrenzte Zeit innerhalb der Flächen belassen werden.
Gem. § 209 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch haben „Eigentümer und Besitzer […] zu dulden, dass Beauftragte der zuständigen Behörden zur Vorbereitung der von ihnen nach diesem Gesetzbuch zu treffenden Maßnahmen Grundstücke betreten und Vermessungen, Boden- und Grundwasseruntersuchungen oder ähnliche Arbeiten ausführen.“
Für Rückfragen steht der Fachbereich Planung und Bau, Ressort Stadt- und Verkehrsplanung der Stadt Dreieich unter Tel. +49 (0)6103 601-447 oder per E-Mail an planung@dreieich.de zur Verfügung.
Dreieich, 01.06.2026
STADT DREIEICH
DER MAGISTRAT
Holger Dechert
Erster Stadtrat
Veröffentlicht in der Ausgabe der Offenbach-Post vom Mittwoch, den 03. Juni 2026, S. 23.
