
Entsprechende Schilder werden aufgestellt. Die Halterinnen und Halter der dort abgestellten Fahrzeuge oder Anhänger werden gebeten, diese fristgerecht wegzufahren. Verbliebene Fahrzeuge werden ansonsten entfernt.
Der fließende Verkehr ist von dieser Maßnahme nicht betroffen, sodass die Frühlingstraße während der Veranstaltung uneingeschränkt befahren werden kann.


