
Anpassungen erfolgen somit vor allem bei den Fördersätzen: Aufgrund gesunkener Marktpreise wird die Förderung für Balkon-Photovoltaikanlagen reduziert und beträgt künftig bis zu 50 Euro für ein Modul sowie bis zu 100 Euro für mehrere Module.
Auch die Förderung von Photovoltaik-Fassadenanlagen wird angepasst und an die Förderung von Dachanlagen angeglichen (100 Euro je kWp, maximal 500 Euro). Förderfähig sind Dach- und Fassadenanlagen ab einer Leistung von mindestens 5 kWp.
Die Förderung von Solarstromspeichern wird ebenfalls gesenkt. Künftig beträgt sie 50 Euro je kWh Speicherkapazität (maximal 250 Euro) und wird nur noch in Verbindung mit ausreichend dimensionierten Photovoltaikanlagen gewährt. Damit reagiert die Stadt auf den bislang überproportionalen Mitteleinsatz in diesem Bereich und setzt verstärkt auf eine effiziente Verwendung der Fördermittel in der Breite.
Die Antragstellung erfolgt auch in diesem Jahr über ein Online-Formular. Der Link ist ab 5. August, 12 Uhr geöffnet. Die Fördermöglichkeiten können im Detail in der neuen Richtlinie auf der städtischen Website unter https://www.dreieich.de/klima-foerderrichtlinie eingesehen werden.


