
Schwerpunkt der Kontrollmaßnahmen war die Überprüfung von Verstößen gegen das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) das den Verkauf von Lachgas neu regelt. Im Rahmen der Kontrollen wurde darüber hinaus auf die Einhaltung des Tabakerzeugnisgesetzes, glücksspielrechtlicher Vorschriften sowie weiterer ordnungs- und gewerberechtlicher Bestimmungen geachtet.
Erster Stadtrat Holger Dechert, in dessen Auftrag die Kontrolle durchgeführt wurde, erklärt: „Mit dieser behördenübergreifenden Kontrolle setzen wir ein klares Zeichen: Wir dulden keine Verstöße, die die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger oder die öffentliche Sicherheit gefährden. Die enge Zusammenarbeit von Stadtpolizei, Landespolizei, Zoll und Gewerbeamt ist ein zentraler Baustein, um illegalen Strukturen konsequent entgegenzutreten.“
Auch die Fachbereichsleiterin Bürger Ordnung, Karin Eisenhauer, betont den präventiven Charakter der Maßnahmen: „Solche Einsätze dienen nicht nur der Ahndung von Verstößen, sondern wirken vor allem präventiv. Gewerbetreibende werden nachhaltig für ihre gesetzlichen Pflichten sensibilisiert. Gleichzeitig stärken wir das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung in Dreieich.“
Insgesamt wurden 20 Betriebe in verschiedenen Ortsteilen Dreieichs kontrolliert.
Darunter befanden sich acht Kioske, fünf Bistros, drei Spielhallen, zwei Shishabars, ein Wettbüro und ein Vapestore.
Insgesamt wurden 14,6 l Lachgas sichergestellt, zudem 80 Packungen Tabakerzeugnisse zum oralen Gebrauch (Snus, der überall in der EU, außer in Schweden, illegal ist), mehrere Kartuschen Reizgas, das in Deutschland nicht vertrieben werden darf und vieles mehr, wie beispielsweise ein illegaler Spielautomat. Auch wurde in sieben Betrieben Getränke ohne ordnungsgemäße Pfandkennzeichnung beziehungsweise ohne erforderliches Pfandsiegel angeboten. Die Einsatzkräfte des Zolls stellten zudem nicht unerhebliche Mengen illegal eingeführte Vapes sicher und leiteten entsprechende Steuerstrafverfahren gegen die Verkäufer ein.
Besonders traurig: In einem Lokal wurde ein Spieler festgestellt, der vom Wirt eine „Freischaltkarte“ erhalten hatte, um an dem Glücksspielautomaten spielen zu können; eine Freischaltung mit seinem eigenen Ausweis funktionierte nicht, da er sich wegen seiner Glücksspielsucht selbst hatte sperren lassen. Die Freischaltkarte des Wirtes wurde durch die Stadtpolizei sichergestellt, ihn erwartet ein empfindliches Ordnungswidrigkeitsverfahren.
Der für die Stadtpolizei zuständige Ressortleiter Daniel Andres hebt die Bedeutung der guten Vorbereitung hervor: „Durch die sorgfältige Planung konnten wir die vorhandenen Kräfte sehr zielgerichtet einsetzen. Die Ergebnisse zeigen, dass unsere Kontrollkonzeption aufgegangen ist. Wir werden auch künftig lageabhängig vergleichbare Maßnahmen im Stadtgebiet durchführen.“ Die Koordination des Einsatzes vor Ort oblag der Stadtpolizistin Yasmin Lissewski: „Die Zusammenarbeit der verschiedenen Behörden hat im Einsatz sehr gut funktioniert. Kurze Wege, klare Zuständigkeiten und ein enger Informationsaustausch haben wesentlich zum Erfolg der Kontrolle beigetragen.“


