Verwaltung und Politik

Finanzen: Zweitwohnungssteuer soll zum 1. Januar 2027 kommen

Link kopieren

Der Magistrat hat nun eine entsprechende Beschlussvorlage dem Haupt- und Finanzausschuss für die Sitzung am 15. September vorgelegt. Mit der Einführung dieser Satzung würde sich Dreieich der Praxis zahlreicher hessischer Kommunen anschließen. Ziel der Maßnahme ist es, die Besitzer einer Zweitwohnung auch auf diesem Wege an der Finanzierung der städtischen Infrastruktur zu beteiligen bzw. einen Anreiz zur Anmeldung des Erstwohnsitzes zu schaffen.

 

Wer in Dreieich eine Nebenwohnung für die persönliche Lebensführung innehat, würde ab dem kommenden Jahr steuerpflichtig. Die Steuer beträgt dann 10 Prozent der jährlichen Nettokaltmiete (bzw. der ortsüblichen Vergleichsmiete bei eigengenutzten Wohnungen).

 

Die vorgeschlagene Satzung berücksichtigt dabei verschiedene gesetzliche und verfassungsrechtliche Vorgaben. So sind bestimmte Konstellationen von der Steuerpflicht ausgenommen. Hierzu zählen insbesondere aus beruflichen Gründen genutzte Nebenwohnungen von verheirateten oder in eingetragener Lebenspartnerschaft lebenden Personen, deren gemeinsame Familienwohnung sich in einer anderen Kommune befindet.



Keine Mitarbeitende gefunden.

Weitere Meldungen

PRESSEMELDUNGEN