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Amtliche Bekanntmachungen

Amtliche Bekanntmachung

Bauleitplanung der Stadt Dreieich; Bebauungsplan Nr. 2/25 „Bellung, Sprendlingen“

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Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Dreieich hat in ihrer Sitzung am 23. September 2025 den Beschluss gefasst, dass für den Bereich der Grundstücke im Außenbereich westlich der August-Bebel-Straße zwischen Rosenstraße und der Liebknechtstraße südlich der Baierhansenwiesen und östlich von dem Hofgut Rosenau innerhalb des bisherige Bebauungsplans Nr. 2/82-K9 Kleingärten „Bellung“ (Satzung 29.10.1997) ein Bebauungsplan nach § 2 Abs. 1 BauGB im Regelverfahren gem. der §§ 1-4c und 8-10a BauGB aufgestellt wird.

Der Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes hat eine Flächengröße von 3,1 ha und umfasst die folgenden Flurstücke: 

Gemarkung Sprendlingen, Flur 14, Nrn.:

301, 302, 303, 304, 305, 306, 307, 308, 309, 310, 311, 312, 313, 314, 315, 316, 317, 318, 319, 320, 321, 322, 323, 324, 325, 326, 327, 328, 329, 330, 331, 332, 531 und 532. 

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist auch aus der unten abgebildeten Karte zu ersehen. Bei Abweichungen oder Unvollständigkeiten des Grundstücksverzeichnisses hat die Planzeichnung Vorrang.

Planzeichnung genordet, ohne Maßstab

Der aufzustellende Bebauungsplan erhält die Bezeichnung:
Nr. 2/25 „Bellung, Sprendlingen“.

Der Bebauungsplan Nr. 2/82-K9 Kleingärten „Bellung“ wird überplant.

Gemäß § 5 Abs. 4 der Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Dreieich wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass zur Information der Bürgerinnen und Bürger der Aufstellungsbeschluss nebst Anlagen in der Zeit

vom 13. November 2025 bis einschließlich 21. November 2025

bei der Stadtverwaltung Dreieich, Stadtteil Sprendlingen, Hauptstraße 45, 63303 Dreieich (Raum Nr. 1.06), während der Dienststunden der Stadtverwaltung (montags bis donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 12.30 Uhr bis 16.00 Uhr sowie freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr) zur jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt. Zudem wird der Aufstellungsbeschluss nebst Anlagen während der Auslegungsfrist auf der Internetadresse der Stadt Dreieich unter https://www.dreieich.de/ unter der Rubrik „Zukunft. Leben. > Planen. Bauen. Wohnen. > Planung und Bau > Bebauungspläne > Bebauungspläne in Aufstellung“ sowie über das Internetportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de/ zur Einsichtnahme bereitgestellt. 

Dreieich, den 10.11.2025                                                             STADT DREIEICH DER MAGISTRAT 

                                                                                                        Holger Dechert Erster Stadtrat