
Die Stadt Dreieich weist daraufhin, dass gemäß § 9 Abs. 2 der Dreieicher Straßenordnung zugefrorene Gewässer nur dann betreten werden dürfen, wenn sie durch die Stadt Dreieich für die Öffentlichkeit freigegeben wurden. Eine solche Freigabe ist in Dreieich derzeit NICHT erfolgt und ist auch nicht geplant.
Für Dreieich ist derzeit keine stabile Wetterlage mit Dauerfrost in Sicht, die zur Bildung einer belastbaren Eisdecke führen würde, sodass die Eisflächen an frostfreien Tagen immer wieder antauen und an Stabilität verlieren.
Besonders Kinder fühlen sich oftmals von den Eisflächen angezogen, weswegen darum gebeten wird, hier besonders zu sensibilisieren und auf die erheblichen Gefahren hinzuweisen. Denn Eisflächen sind gefährlich und in ihrer Struktur unberechenbar, beim Betreten besteht akute Gefahr für Leib und Leben. Entsprechende Hinweisschilder sind zu beachten.

