Stadtentwicklung & Bauen

Bau-Turbo: Was bedeutet das in Dreieich?

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Dafür wurden Änderungen im Baugesetzbuch (BauGB) vorgenommen, die die Möglichkeit der Befreiung von Bebauungsplänen erweitert, eine Vereinfachung der Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ermöglicht sowie eine darüber hinausgehende, befristete Sonderregelung zur Abweichung vom Baugesetzbuch zugunsten des Wohnungsbaus anbietet. Die Idee ist, dass dadurch künftig z. B. die Aufstockung von Gebäuden oder das Bauen in zweiter Reihe genehmigt werden können, und zwar auch an Orten, an denen es aufgrund der bisherigen Gesetzeslage nicht möglich war. 

Diese Vereinfachungen im Rahmen der Baugenehmigungsverfahren stehen allerdings unter dem Zustimmungsvorbehalt der Kommunen. Auf diese Weise soll die Planungshoheit der Städte abgesichert werden. Hiermit stellt der Gesetzgeber auch klar, dass der Bau-Turbo angewendet werden kann, aber nicht muss. 

Ist die Gemeinde der Ansicht, dass das Vorhaben ihren Vorstellungen von einer geordneten, städtebaulichen Entwicklung entspricht, kann sie ihre Zustimmung erteilen oder im umgekehrten Fall verwehren. Für diese Entscheidung über die Zustimmung hat die Stadt drei Monate Zeit. Da dafür in Dreieich ein Beschluss der Stadtverordnetenversammlung erforderlich ist, die Gremienläufe vom Magistrat über den Fachausschuss bis zur Stadtverordnetenversammlung allerdings bereits einige Wochen oder Monate dauern können, ist es sinnvoll, diese Aufgabe auf den wöchentlich tagenden Magistrat zu übertragen. Darüber soll nun in den politischen Gremien entschieden werden.

Damit der Magistrat und die Verwaltung (insbesondere im Rahmen der Bauberatung) Sicherheit in Bezug auf die Entscheidungen über die Zustimmung der Stadt haben, ist es sinnvoll, dass die Stadtverordnetenversammlung einen Entscheidungsrahmen per Beschluss vorgibt. So herrscht auch Klarheit für die Bauinteressierten und es kann auf nicht erfolgversprechende Bauanträge verzichtet werden, die sich außerhalb der gesetzten Leitplanken befinden. 

Der Magistrat empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung daher, die Zustimmung der Stadt grundsätzlich nicht zu erteilen für Wohnungsbauvorhaben, die landes- und regionalplanerischen Vorgaben widersprechen. Hierbei handelt es sich um eine Klarstellung nach außen. Die Vorgaben beruhen auf dem Raumordnungsgesetz (ROG), das diesbezüglich nicht geändert wurde. Auch Wohnungsbauvorhaben im Außenbereich sollen nicht genehmigt werden, da dieser aufgrund seiner wichtigen Funktionen für Umwelt, Klima und Natur geschützt bleiben soll. Wohnungsbauentwicklungen im Außenbereich sollen daher weiterhin nur an geeigneter Stelle geordnet im Rahmen von Bebauungsplanverfahren erfolgen. Wohnungsbauvorhaben im Gewerbegebiet verursachen Konflikte, u. a. in Bezug auf Lärm. Gewerbeflächen sind ebenso wichtig für die Stadt (Arbeitsplätze, Gewerbesteuereinnahmen) und sollen daher geschützt bleiben. 

Wenn die ersten Erfahrungen mit dem Bau-Turbo gesammelt wurden, können die Leitplanken bei Bedarf durch die Stadtverordnetenversammlung noch ergänzt oder konkretisiert werden. Allgemein sind die Genehmigungen im Sinne des Wohnungsbauturbos für die Kommunen als Option zu sehen, die teilweise langwierigen Verfahren zur Aufstellung von Bebauungsplänen zu ersetzen. Die Grenzen entsprechen daher dem, was mit einem Bebauungsplan planbar wäre. Die Prinzipien der Bauleitplanung (u. a. zur Konfliktbewältigung) sind weiter zu berücksichtigen. 

Da mit dem Bau von Wohngebäuden über Jahrzehnte im Stadtbild Fakten geschaffen werden, ist es der Stadt Dreieich wichtig, den Bau-Turbo auch nur dann anzuwenden, wenn die städtebauliche Verträglichkeit eines Vorhabens gegeben ist. Gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse sind ebenfalls weiterhin Voraussetzung. Gleichzeitig möchte die Stadt den Wohnungsbau dort fördern und die Chancen der neuen Gesetze nutzen, wo es nachhaltig und sinnvoll ist.

 


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