
Die Stadtwerke Dreieich weisen ausdrücklich darauf hin, dass sie in keinerlei geschäftlicher oder vertraglicher Beziehung zu diesen Unternehmen stehen. Es handelt sich um Werbeaktionen privater, konkurrierender Messstellenbetreiber, nicht um offizielle Mitteilungen der Stadtwerke Dreieich oder des Gesetzgebers.
Wir sind Ihr zuständiger Ansprechpartner
Gemäß Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) sind die Stadtwerke Dreieich der grundzuständige Messstellenbetreiber (gMSB) im gesamten Stadtgebiet. Offizielle Schreiben oder Informationen zum Zählertausch erhalten Kundinnen und Kunden direkt von den Stadtwerken Dreieich, nicht über Drittfirmen oder allgemeine Postwurfsendungen.
Wann der Einbau eines Smart Meters Pflicht ist
Ein verpflichtender Einbau eines intelligenten Messsystems (Smart Meter) ist derzeit in folgenden Fällen vorgesehen:
- Bei einem jährlichen Stromverbrauch über 6.000 kWh
- Bei steuerbaren Verbrauchseinrichtungen (z. B. Wärmepumpen, Wallboxen), die ab dem 01.01.2024 in Betrieb genommen wurden (§ 14a EnWG)
- Bei Anlagen mit mehr als 7 kW Leistung (z. B. Photovoltaikanlagen)
Für alle anderen Haushalte besteht momentan keine generelle Pflicht, auf ein intelligentes Messsystem umzusteigen. **Unabhängig davon ist auch ein freiwilliger Einbau eines Smart Meters auf Wunsch der Kundinnen und Kunden möglich.
Informationen und Kontakt
Die Stadtwerke Dreieich raten davon ab, Verträge unter Zeitdruck oder auf Basis zweifelhafter Förderversprechen abzuschließen. Zuverlässige Informationen zum Thema Smart Meter finden Interessierte auf der Website der Bundesnetzagentur unter www.bundesnetzagentur.de.
Bei Fragen zum Zählertausch oder zum Messstellenbetrieb wenden sich Kundinnen und Kunden bitte direkt an die Stadtwerke Dreieich.

