Sportförderung in Dreieich
Das Sportleben in Dreieich wird aktiv durch öffentliche Mittel unterstützt. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur finanziellen Förderung von Sportvereinen.
Was wird gefördert?
- Jugendarbeit
- Übungsleiterkosten
- Neuanschaffung und Unterhaltung von Sportgeräten
- Unterhaltung vereinseigener Sportanlagen
- Neu- und Umbauten vereinseigener Sportanlagen
- Ehrenpreise für überörtliche Veranstaltungen
- Ehrengaben für Vereinsjubiläen und Meisterschaften
- Errichtung und Ausstattung von Vereinsjugendräumen
Wer wird gefördert?
- Sportvereine, die Mitglied im Landessportbund sind
- Hundesportvereine und Angelsportvereine mit ausschließlich sportlicher Zielsetzung
- Vereine, die seit mindestens 12 Monaten bei der Stadt Dreieich, dem Landessportbund oder einem Landesverband registriert sind
- Karnevalsvereine (bezüglich Jugendarbeit und Übungsleiter)
Wie stelle ich einen Antrag?
- Antragsformulare sind beim Magistrat der Stadt Dreieich erhältlich
- Vollständig ausgefüllte Anträge mit allen erforderlichen Unterlagen einreichen
- Fristen beachten:
- Laufende Bezuschussung: bis 1. Mai jeden Jahres
- Investitions- und Instandsetzungszuschüsse: bis 1. Mai für das Folgejahr
- Bei Fragen wenden Sie sich bitte an
Suchergebnisse werden geladenKeine Abteilungen gefunden.Kann mein Verein mehrere Anträge bei verschiedenen Förderern stellen?
Ja, Vereine können auch Zuschüsse bei anderen Gebietskörperschaften (Kreis, Land, Bund) beantragen. Die Gesamtförderung darf jedoch 75% der Kosten nicht überschreiten. Bitte geben Sie bei der Antragstellung an, ob und in welcher Höhe Sie Zuschüsse von anderen Stellen erwarten.
Gibt es weitere Förderungen?
Ja, die Stadt Dreieich bietet auch Zuschüsse für:
- Errichtung von Vereinsjugendräumen
- Internationale Begegnungen (gemäß separater Richtlinien)
- Auch der Landessportbund fördert verschiedene Vereinsvorhaben. Nähere Informationen hierzu finden Sie unter www.lsbh-vereinsberater.de.
Für detaillierte Informationen zu Förderhöhen, Voraussetzungen und Ausnahmen konsultieren Sie bitte die vollständigen Förderrichtlinien oder kontaktieren Sie uns.
Für detaillierte Informationen zu den Förderrichtlinien besuchen Sie bitte unsere Seite zum Stadtrecht.