Bauakteneinsicht

  • Leistungsbeschreibung

    Es besteht die Möglichkeit bei der Stadt eine Akteneinsicht zu beantragen, falls Ihnen die Baugenehmigung Ihrer Liegenschaft nicht mehr vorliegt. Dadurch können Sie sich von den vorliegenden Unterlagen Kopien anfertigen lassen oder selbst abfotografieren.

  • Verfahrensablauf

    Akteneinsichten sind vorab telefonisch oder per E-Mail unter Angabe Liegenschaft zu beantragen.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Die Akteneinsicht ist gebühren­pflichtig. Die Verwaltungsgebühr beträgt grundsätzlich 14 € pro Liegenschaft. Es fallen weitere Kopierkosten in Höhe von 0,50 € je DinA4-Seite bzw. 1,00 € je DinA3-Seite an. Bei Abfotografieren der Dokumente wird lediglich die Verwaltungsgebühr erhoben. Bitte beachten Sie, dass nur Barzahlung möglich ist.

  • Was sollte ich noch wissen?

    Bitte beachten Sie, dass die städtische Ausfertigung einen geringeren Umfang besitzt als die beim Kreis vorliegenden Akten. In der Regel betrifft dies die Statik, Brandschutzkonzepte und die Wohnflächenberechnung. In diesem Fall ist eine Beantragung der Akteneinsicht beim Kreis Offenbach unter https://www.kreis-offenbach.de/Service/Dienstleistungen/Bauantrag/ möglich.


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