Verordnung
Aufgrund des § 9 des Hessischen Gaststättengesetzes vom 28. März 2012 (GVBl S. 50) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 7. Juli 2021 (GVBl. S.346) in Verbindung mit den §§ 3, 4 und 5 Sperrzeitverordnung vom 10. Dezember 2012 in der derzeit gültigen Fassung wird anlässlich der Kirchweih im Stadtteil Götzenhain vom 19. bis 22. September 2025 der Beginn der Sperrzeit für den Festplatz, Hainer Weg/Ecke Bleiswijker Straße wie folgt festgesetzt:
19. September und 20. September 2025
für die Bewirtung
auf 01:00 Uhr
am 21. September 2025
auf 24:00 Uhr
19. September und 20. September 2025
für Musikdarbietungen,
auf 24:00 Uhr
am 21. September 2025
auf 23:00 Uhr
Diese Verordnung wird auf der Internetseite der Stadt Dreieich (www.dreieich.de), unter Amtliche Bekanntmachungen öffentlich bekannt gemacht. Die Bekanntmachung gilt mit Ablauf des Tages der Bereitstellung auf der Internetseite der Stadt Dreieich als vollendet.
Die Verordnung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
63303 Dreieich, den 18. August 2025
DER BÜRGERMEISTER
ALS ÖRTLICHE
ORDNUNGSBEHÖRDE
DER STADT DREIEICH
gez.
Holger Dechert
Erster Stadtrat