Zweck des Wärmeplans ist es, die Möglichkeiten der Nutzung erneuerbarer Energien und effizienter Technologien für die Wärmeversorgung zu prüfen und darzustellen, um einen wesentlichen Beitrag zur treibhausgasneutralen Wärmeversorgung der Stadt Dreieich bis spätestens 2045 – im Einklang mit den Klimaschutzzielen von Bund und Land – zu leisten.
Der Entwurf des Kommunalen Wärmeplans liegt in der Zeit
vom 08. September 2025 bis einschließlich 10. Oktober 2025
- im Rathaus, Hauptstraße 45, 63303 Dreieich, Raum 1.06, während der Dienststunden der Stadtverwaltung (montags bis donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 12.30 Uhr bis 16.00 Uhr sowie freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr) sowie
- online auf der Internetseite der Stadt Dreieich unter: http://www.dreieich.de/waermeplan-dreieich/
öffentlich zur Einsichtnahme aus.
Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist abgegeben werden. Diese sind entweder schriftlich an den Magistrat der Stadt Dreieich, Fachbereich Planung und Bau, Produkt Umwelt und Energiemanagement, Hauptstraße 45, 63303 Dreieich, oder per E-Mail an klimaschutz@dreieich.de zu richten.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der weiteren Beschlussfassung und Planung nicht berücksichtigt werden.
Datenschutzhinweis: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i. V. m. § 13 Abs. 4 WPG.
Dreieich, den 26.08.2025 STADT DREIEICH
DER MAGISTRAT
Holger Dechert
Erster Stadtrat
Veröffentlicht in der Ausgabe der Offenbach-Post vom Freitag, den 29. August 2025, S. 21 |