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Amtliche Bekanntmachungen

Amtliche Bekanntmachung

Öffentliche Auslegung des Entwurfs zur kommunalen Wärmeplanung

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Zweck des Wärmeplans ist es, die Möglichkeiten der Nutzung erneuerbarer Energien und effizienter Technologien für die Wärmeversorgung zu prüfen und darzustellen, um einen wesentlichen Beitrag zur treibhausgasneutralen Wärmeversorgung der Stadt Dreieich bis spätestens 2045 – im Einklang mit den Klimaschutzzielen von Bund und Land – zu leisten.

Der Entwurf des Kommunalen Wärmeplans liegt in der Zeit

vom 08. September 2025 bis einschließlich 10. Oktober 2025

  • im Rathaus, Hauptstraße 45, 63303 Dreieich, Raum 1.06, während der Dienststunden der Stadtverwaltung (montags bis donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 12.30 Uhr bis 16.00 Uhr sowie freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr) sowie
  • online auf der Internetseite der Stadt Dreieich unter: http://www.dreieich.de/waermeplan-dreieich/

öffentlich zur Einsichtnahme aus.

Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist abgegeben werden. Diese sind entweder schriftlich an den Magistrat der Stadt Dreieich, Fachbereich Planung und Bau, Produkt Umwelt und Energiemanagement, Hauptstraße 45, 63303 Dreieich, oder per E-Mail an klimaschutz@dreieich.de zu richten.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der weiteren Beschlussfassung und Planung nicht berücksichtigt werden.

Datenschutzhinweis: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i. V. m. § 13 Abs. 4 WPG.

 

Dreieich, den 26.08.2025                                                   STADT DREIEICH

                                                                                               DER MAGISTRAT

                                                                                               Holger Dechert

                                                                                               Erster Stadtrat

Veröffentlicht in der Ausgabe der Offenbach-Post vom Freitag, den 29. August 2025, S. 21

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