Hinweisbekanntmachung der Stadt Dreieich
Die Stadt Dreieich gibt bekannt, dass gemäß § 5 Abs.1 der Hauptsatzung ab sofort unter www.dreieich.de, ‚amtliche Bekanntmachungen‘ die Neufassung der "Gefahrenabwehrverordnung über die Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung auf und an den Straßen und in den Anlagen der Stadt Dreieich (Dreieicher Straßenordnung)“, die am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft tritt, bereitgestellt ist. Wir weisen auf das Recht hin, diese während der öffentlichen Sprechzeiten der Verwaltung in Papierform einzusehen und sich gegen Kostenerstattung entsprechende Ausdrucke fertigen zu lassen.
Dreieich, 30.04.2025
Martin Burlon
Bürgermeister