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Amtliche Bekanntmachungen

Amtliche Bekanntmachung

Amtliche Bekanntmachung des endgültigen Wahlergebnisses und der Namen der gewählten Bewerberinnen und Bewerber der Ausländerbeiratswahl am 15. März 2026

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 I. Der Wahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 26. März 2026 das endgültige Wahlergebnis der Ausländerbeiratswahl in der Stadt Dreieich ermittelt und folgende Feststellungen getroffen:

1. Zahl der Wahlberechtigten                                       8.112

2. Zahl der Wählerinnen und Wähler                              530                                   6,53 %

3. Zahl der gültigen Stimmen                                       4.772

4. Zahl der ungültigen Stimmzettel                                   45                                   8,49 %

 

II. Für die Wahl zum Ausländerbeirat wurde ein Wahlvorschlag zugelassen. Die Wahl ist daher nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl durchgeführt worden. Auf die Bewerberinnen und Bewerber entfielen folgende Stimmenzahlen: 

IL - Internationale Liste

Rang

Name

Stimmen

Prozent

1

Angela Onorato

541

11,34%

2

Tindaro Canciglia

475

9,95%

3

Betül Ergün

419

8,78%

4

Roberto Canciglia

365

7,65%

5

Layla Azinoun

334

7,00%

6

Sibel Yildirim

324

6,79%

7

Elif Tokuslu

314

6,58%

8

Leyla Mese

313

6,56%

9

Selim Yavuz

295

6,18%

10

Hamida Ibrišimović

257

5,39%

11

Ümmühan Yassihüyük

244

5,11%

12

Ramazan Yassihüyük

204

4,27%

13

Muna Yusuf

203

4,25%

14

Tadesse Woldetensaye

198

4,15%

15

Zenah Badreddine

155

3,25%

16

Musine Uyar

131

2,75%

 

III. Es sind folgende Bewerberinnen und Bewerber gewählt:

1Angela Onorato541
2Tindaro Canciglia475
3Betül Ergün419
4Roberto Canciglia365
5Layla Azinoun334
6Sibel Yildirim324
7Elif Tokuslu314
8Leyla Mese313
9Selim Yavuz295
10Hamida Ibrišimović257
11Ümmühan Yassihüyük244
12Ramazan Yassihüyük204
13Muna Yusuf203
14Tadesse Woldetensaye198
15Zenah Badreddine155

                               

IV.

Nach § 25 Abs. 1 KWG kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser öffentlichen Bekanntmachung des Wahlergebnisses Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahl erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins von Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte unterstützen. 

Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden (§ 25 Abs.2 KWG). 

Dreieich, den 26. März 2026 

Der Gemeindewahlleiter

 

Philipp Schlapp



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