Sicherheit und Ordnung

Stadtpolizei: 2025 vielseitig im Einsatz

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„Unsere Stadtpolizei hat inzwischen ein großes Aufgabenspektrum, deshalb wurde der bisherige Bericht zur Verkehrsüberwachung um weitere wichtige Tätigkeiten ergänzt“, erklärt Erster Stadtrat Holger Dechert. 

Allein 425 allgemeine Aufträge ergingen an das siebenköpfige Team, die sich verteilen auf allgemeine Ordnungsangelegenheiten, Amtshilfeunterstützungen, den fließenden und ruhenden Verkehr, Ermittlungen in Hundeangelegenheiten und Sonstiges. In weiteren 788 Aufträgen wurden Aufenthalts- und Verkehrsermittlungen durchgeführt, „die nicht selten ein wiederholtes Anfahren der Örtlichkeiten erfordern“, ergänzt Fachbereichsleiterin Karin Eisenhauer. 

Auch kontrolliert die Stadtpolizei Dreieich verstärkt im Bereich des illegalen Glücksspiels, dabei wurden in 2024 bereits vier illegale Spielautomaten aus dem Verkehr gezogen, in 2025 weitere drei. Die zusätzliche Verschärfung der Sicherheitskonzepte bei öffentlichen Veranstaltungen nach den schrecklichen Ereignissen in Magdeburg hat bei der Stadtpolizei in 2025 zu 551 Sonderdienststunden geführt. Erstmalig in 2025 fanden zudem Kontrollen im Bereich des Verpackungsgesetzes statt. Dabei wurden acht Betriebe festgestellt, die Getränkeeinwegverpackungen ohne Pfand verkauft haben. Gegen alle Betriebe wurden Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet und die Ware aus dem Verkauf genommen. 

Die Überwachung des fließenden Verkehrs liefert traditionell die umfangreichsten Ergebnisse, so auch 2025: „Wir haben mittlerweile auf ein neues Geschwindigkeitsmesssystem umgestellt, das andere Einsatzmöglichkeiten bietet sowie effektivere Messzeiten ermöglicht“, erläutert Erster Stadtrat Holger Dechert. „Und inzwischen wurden zwei Standorte in der Hainer Chaussee/Feuerwehr sowie in der August-Bebel-Straße/Höhe Fußgängerampel mit stationärer Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachung ausgestattet“.

Bei 130 mobilen Geschwindigkeitsmessungen wurden 131.119 Fahrzeuge erfasst, von denen aufgrund der Messergebnisse in 6.909 Fällen eine Verwarnung erteilt wurde. In 1.591 Fällen erfolgte wegen einer erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitung, also mehr als 15 km/h schneller als erlaubt, die Weiterleitung der Ordnungswidrigkeit an das Regierungspräsidium in Kassel. Die Überschreitungsquote von 5,27 Prozent zeigt, dass die meisten Fahrzeuge sich an die vorgegebenen Geschwindigkeitsbegrenzungen halten, dennoch gilt es, die mobilen und stationären Kontrollen weiter fortzuführen und die leicht gesunkene Quote weiter zu senken. 

Die gravierendsten Geschwindigkeitsüberschreitungen waren wie folgt feststellbar: 

a) L 3117 Müllerwiese:

  • Erlaubte Geschwindigkeit: 60 km/h
  • Gemessene Geschwindigkeit: 153 km/h
  • Überschreitung: 93 km/h (155 % über dem Limit)
     

b) Offenbacher Straße gegenüber Nr. 11:

  • Erlaubte Geschwindigkeit: 30 km/h
  • Gemessene Geschwindigkeit: 66 km/h
  • Überschreitung: 36 km/h (120 % über dem Limit)
     

c) August-Bebel-Straße gegenüber Nr. 47:

  • Erlaubte Geschwindigkeit: 30 km/h
  • Gemessene Geschwindigkeit: 62 km/h
  • Überschreitung: 32 km/h (106,67 % über dem Limit)
     

d) B 486, Rückertswegbrücke:

  • Erlaubte Geschwindigkeit: 70 km/h
  • Gemessene Geschwindigkeit: 143 km/h
  • Überschreitung: 73 km/h (104,29 % über dem Limit)
     

e) Theodor-Heuss-Straße 8:

  • Erlaubte Geschwindigkeit: 30 km/h
  • Gemessene Geschwindigkeit: 61 km/h
  • Überschreitung: 31 km/h (103,33 % über dem Limit)
     

Die beiden stationären Standorte lieferten in der Hainer Chaussee 1.977 Verstöße, das schnellste Fahrzeug wurde mit 115 km/h gemessen bei erlaubten 50 km/h und damit 130 Prozent schneller als erlaubt. In der August-Bebel-Straße, die allerdings erst seit Ende November 2025 in Betrieb ist, wurden in den ersten drei Wochen bereits 344 Verstöße gemessen, das schnellste Fahrzeug wurde mit 103 km/h erfasst bei erlaubten 30 km/h, also erschreckende 243 Prozent schneller als erlaubt. Dazu kommen weitere 74 Fälle mit einem Bußgeld wegen der Handynutzung während der Fahrt und in 49 Fällen war der Sicherheitsgurt nicht angelegt. In 255 Fällen wurde zudem gegen ein Durchfahrtsverbot verstoßen. 

7.696 Parksünden registrierte das Team in 2025, das sind rund 2.500 Fälle mehr als im Jahr davor (2024: 5.009). Häufigste Vergehen waren 1.228 Mal das Parken ohne Parkscheibe, (2024: 639), Parken im Haltverbot 1.106 Mal (2024: 871), gefolgt von 628 Mal das Parken im verkehrsberuhigten Bereich, 577 Mal das Parken im 5-Meter-Bereich und 484 Mal das Parken auf dem Gehweg. 410 Fälle von den 7.696 wurde wegen eines höheren Tatbestands direkt an das Regierungspräsidium in Kassel weitergeleitet. 

Ebenfalls deutlich gestiegen ist 2025 die Zahl der Rotlichtverstöße mit 605 Fällen (2024: 331). Die Zahlen kamen von noch im Betrieb befindlichen alten Standorten als auch der neuen Anlage in der Hainer Chaussee zustande. Der Rotlichtverstoß stellt immer einen Bußgeldtatbestand dar. Wer die rote Ampel überfährt, wenn sie länger als eine Sekunde ”Rot” zeigt, dem droht zusätzlich ein Fahrverbot für einen Monat. „Die sukzessive Erneuerung der ‘Starenkästen’ an den Ampelanlagen ist der richtige Weg. Es soll damit insgesamt eine abschreckende Wirkung erzielt werden, sodass insbesondere Kinder auf dem Weg zum Kindergarten und zur Schule noch wirkungsvoller im Straßenverkehr geschützt werden“, so Karin Eisenhauer, Fachbereichsleiterin Bürger und Ordnung. 

Erster Stadtrat Holger Dechert ergänzt: „Wir arbeiten kontinuierlich daran, die Verkehrsführung in Dreieich so sicher wie möglich zu gestalten. Dazu gehören unter anderem Tempo-30-Zonen und verkehrsberuhigte Bereiche ebenso wie kindgerechte Ampelphasen, Verkehrsüberwachung, Straßenraumgestaltung, ein sicheres Schulwege- und Radwegenetz und seit dem vergangenen Jahr auch Tempo 30 an Zebrastreifen. Nicht zu verhehlen ist jedoch, dass auch an den Hauptverkehrsstraßen Handlungsbedarf besteht, daher wird in Kürze an der B 486 im Bereich 'In der Quelle' eine kombinierte Überwachungssäule eingerichtet.“



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