
Auch in Dreieich ist es hier schon zu Unfällen gekommen. In der Straßenverkehrsordnung ist die Anordnung von Tempo 30 an Fußgängerüberwegen auf 150 Metern davor und danach begrenzt. Die gesamten 300 Meter können sich auch ungleichmäßig in beide Richtungen verteilen. Auf dieser Grundlage wurde bereits Tempo 30 in Teilabschnitten der Waldstraße und der Hainer Chaussee für die Fußgängerüberwege am Dreieichplatz und in Teilabschnitten der Langener Straße und der Dietzenbacher Straße für den Fußgängerüberweg am Bürgertreff angeordnet.
Zum dritten Mal ist nun in Dreieich eine derartige verkehrsrechtliche Anordnung erfolgt, diesmal am Fußgängerüberweg in der Bleiswijker Straße in Götzenhain zwischen dem Hainer Weg und dem Höhenweg.


