Kfz: Werkstattkarte
-
Überblick
Seit dem 01.05.2006 müssen Fahrzeuge statt mit einem Fahrtenschreiber mit einem digitalen Kontrollgerät ausgestattet werden. Werkstätten benötigen daher zum Einbau und zum Kalibrieren der neuen digitalen Kontrollgeräte eine Werkstattkarte. Auf der Werkstattkarte sind folgende Daten ersichtlich:
• Name der Werkstatt
• Anschrift der Werkstatt
• Name/Vorname des Inhabers
• Gültigkeitsdauer
-
Details
Unterlagen
- Nachweis über die Gewerbeanmeldung
- Nachweis des Namens des Inhabers oder des Vertretungsberechtigten (ggf. Vertretungsvollmacht)
- Bisherige Werkstattkarte bei Erneuerungsantrag auf Grund von Beschädigung oder Fehlfunktion
Gebühren
Die Kosten für die Bearbeitung des Antrages auf Erteilung der Werkstattkarte betragen 32,00 Euro.
Die Kosten für die Erstellung der Werkstattkarte durch das Kraftfahrtbundesamt (KBA) betragen 12,00 Euro.
Eine Bestellung der Werkstattkarte beim Kraftfahrtbundesamt erfolgt erst, wenn die vollständigen Antragsunterlagen und der Zahlungseingang des Gesamtbetrages auf dem Konto der zuständigen Stelle vorliegen.Rechtsgrundlagen
Hinweise
Werkstattkarten sind 1 Jahr gültig.
-
Kontakt
Organisationseinheiten