Personalausweis, vorläufiger
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Überblick
Sie können einen vorläufigen Personalausweis beantragen, falls Sie für einen konkreten Anlass einen Personalausweis sofort benötigen.
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Details
Unterlagen
- Ein anderes Ausweisdokument, i.d.R. der bisherige Personalausweis und/oder z.B. der Reisepass und/oder eine Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde) zum Nachweis der Identität der Antragstellerin bzw. des Antragstellers.bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
- ein biometrietaugliches Lichtbild(nach der Fotomustertafel)
Für den Antrag auf Personalausweis, Kinderreisepass und Reisepass müssen Kinder (bis hin zum Säugling) selbst bei der Antragsstellung und jeder Aktualisierung mit ins Bürgerbüro kommen. Beide Eltern müssen den Antrag unterschreiben. (Wahlweise kann ein Elternteil bei der Antragsstellung unterschreiben, der andere Elternteil bei Abholung des Ausweises). Bei alleinigem Sorgerecht muss der Bescheid darüber bei Antragsstellung vorgelegt werden.Gebühren
Es fallen Gebühren von 10,00 Euro an.
Rechtsgrundlagen
Hinweise
Ausführliche Informationen über den Personalausweis und dessen Funktionalitäten erhalten Sie über das vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bereitgestellte Informationsportal:
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Kontakt
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