Auskunftssperren
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Überblick
Eine Auskunftssperre im Melderegister wird nur unter strengen Voraussetzungen eingetragen.
Hierzu müssen Sie glaubhaft machen, dass Ihnen oder einer anderen Person durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen entstehen kann.
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Details
Unterlagen
- ggf. Nachweise für die Gefährdung
Mitzubringen
Es ist in der Regel ein formloser Antrag nötig.
Rechtsgrundlagen
Bearbeitungszeit
Die Auskunftssperre endet nach 2 Jahren und kann auf Antrag verlängert werden.
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Kontakt
Organisationseinheiten