Befreiung von der Hundesteuer beantragen
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Überblick
Wenn Sie wegen Ihrer Behinderung auf einen Hund angewiesen sind, sind Sie in der Regel von der Hundesteuer befreit. Allerdings sind die Voraussetzungen in jeder Gemeinde unterschiedlich. Eine Befreiung oder Ermäßigung ist häufig davon abhängig, ob der behinderte Mensch auf die Begleitung eines Hundes angewiesen ist, weil er beispielsweise blind oder taub ist.
In den meisten hessischen Gemeinden wird zurzeit – entsprechend der Mustersatzungen des Hessischen Städtetags und des Hessischen Städte- und Gemeindebundes – eine Steuerbefreiung gewährt. Diese gilt für Blindenführhunde sowie für "Hunde, die ausgebildet sind, ausschließlich zum Schutze und der Therapie von Personen im Sinne des Schwerbehindertenrechts zu dienen", zum Teil aber auch nur für Blindenführhunde.
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Details
Unterlagen
- Kopie des Schwerbehindertenausweises
- bei gewerblicher Hundehaltung, zusätzlich: Handelsregisterauszug des Betriebes
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Kontakt
Zuständige Mitarbeiter/innen
Liste der zuständigen Mitarbeiter Name Telefon E‑Mail Frau Durre-Adan Mansoor 06103 601-601 Durre-Adan.Mansoordreieichde Organisationseinheiten