Stift zeigt auf einen Plan an einer Pinnwand

Amtliche Bekanntmachungen

amtliche Bekanntmachung

Neufassung Stellplatzsatzung


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Dreieich hat in ihrer Sitzung am 12. Dezember 2022 „Die Satzung der Stadt Dreieich über die Herstellungspflicht, sowie Gestaltung, Größe, Art und Anzahl der Stellplätze für Kraftfahrzeuge, der Abstellplätze für Fahrräder sowie über das Ablösen der Verpflichtung zum Herstellen von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge (Stellplatz-, Ablöse- und Einschränkungssatzung)“ beschlossen.

Gemäß § 5 Abs. 4 der Hauptsatzung der Stadt Dreieich wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass zur Information der Bürgerinnen und Bürger die Stellplatz-, Ablöse- und Einschränkungssatzung nebst Anlagen in der Zeit

vom 23. Januar 2023 bis einschließlich 31. Januar 2023

bei der Stadtverwaltung Dreieich, Stadtteil Sprendlingen, Hauptstraße 45, 63303 Dreieich (Zimmer 1.06), während der Dienststunden der Stadtverwaltung (montags bis donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 12.30 Uhr bis 16.00 Uhr sowie freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt. Zudem wird die Satzung während der Auslegungsfrist auf der Internetseite der Stadt Dreieich unter www.dreieich.de, ‚Amtliche Bekanntmachungen‘ zur Einsichtnahme bereitgestellt.

Die Stellplatz-, Ablöse- und Einschränkungssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Die öffentliche Bekanntmachung ist mit Ablauf des Tages vollendet, an dem der Auslegungszeitraum endet.

Dreieich, den 17. Januar 2023

Martin Burlon

Bürgermeister

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