stadt dreieich

Schiedsbezirk II: Amt der Schiedsperson und Stellvertretung neu zu besetzen

Link kopieren

Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich um die Ämter bewerben. Die Wahlzeit beträgt fünf Jahre. Die Wahl erfolgt durch die Stadtverordnetenversammlung; die Ernennung durch das Amtsgericht Langen. 

Nach den gesetzlichen Bestimmungen muss eine Schiedsperson im Alter zwischen 30 und 75 Jahren sein und mit Hauptwohnung im Schiedsbezirk wohnen. Außerdem darf die Bewerberin oder der Bewerber nicht aufgrund eines Richterspruchs die Fähigkeit zur Begleitung öffentlicher Ämter verloren haben; sie oder er darf nicht entmündigt sein oder unter Pflegschaft oder vorläufiger Vormundschaft stehen. Auch darf die Bewerberin oder der Bewerber durch sonstige wegen vorgenannter Tatbestände ausgesprochener gerichtlicher Anordnungen nicht in der Verfügung über ihr bzw. sein Vermögen beschränkt sein. 

Die Schiedsperson soll ferner zur Wahrnehmung der ihr übertragenen Aufgaben regelmäßig mindestens einen Tag in der Woche eine Sprechstunde in einem Amtsraum abhalten. 

Interessierte Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, sich bis zum 31. März 2023 beim Magistrat der Stadt Dreieich, Referat Recht, Hauptstraße 45, 63303 Dreieich schriftlich zu bewerben.