Stadt Dreieich

Zutritt zum Rathaus ab 10. Januar mit 3G-Nachweis


Ab 10. Januar 2022 gilt diese Regelung auch für sämtliche Besucherinnen und Besucher im Rathaus. Egal ob Behördengang mit Termin, Beratungsgespräch nach Terminvereinbarung, Handwerker oder sonstige Gäste: Jeder muss am Empfang des Rathauses einen Impfnachweis, einen Nachweis über eine Genesung oder einen aktuellen Corona-Test sowie ein Ausweisdokument vorlegen. Wer einen Test benötigt, für den bietet sich eine komfortable Möglichkeit direkt am Rathaus: In einem Container befindet sich eine Teststation, wo kostenlose Schnelltests gemacht werden können.

„Mit Blick auf die sich nun leider rasant entwickelnden Infektionszahlen und die hochansteckende Omikronvariante möchten wir mit der 3G-Regelung eine weitere sinnvolle Maßnahme zur Minimierung des Infektionsrisikos umsetzen“, erläutert Bürgermeister Martin Burlon. „Der Schutz der Bürgerinnen und Bürger ist uns ebenso wichtig wie der unserer Belegschaft. Daher ist es logisch, nach der 3G-Regel am Arbeitsplatz nun den gesamten Zugang zum Rathaus und zur Verwaltung entsprechend zu gestalten.“

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