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Städtische Gremien

Städtische Gremien


Stadtverordnetenversammlung

Die von den Bürgerinnen und Bürgern gewählte Stadtverordnetenversammlung ist das oberste Organ der Stadt Dreieich. Sie trifft die wichtigen Entscheidungen und überwacht die gesamte Verwaltung. Die Stadtverordnetenversammlung setzt sich aus 45 Mitgliedern, den Stadtverordneten, die ehrenamtlich tätig sind zusammen.

Die Stadtverordnetenversammlung

  • berät und entscheidet über alle wichtigen (Verwaltungs-) Angelegenheiten der Stadt
  • berät und entscheidet nach ihren ausschließlichen Zuständigkeiten aus der Hessischen Gemeindeordnung z.B. über Satzungen, Bebauungspläne oder den Haushaltsplan 
  • wählt den haupt- u. ehrenamtlichen Magistrat (mit Ausnahme des Bürgermeisters oder der Bürgermeiste  rin) und überwacht die Verwaltungsgeschäfte des Magistrats

Magistrat

Der Magistrat ist die Verwaltungsbehörde der Stadt. Ihm untersteht die gesamte Verwaltung. Er besteht aus der hauptamtlichen Bürgermeisterin oder dem hauptamtlichen Bürgermeister, der hauptamtlichen Ersten Stadträtin oder dem hauptamtlichen Ersten Stadtrat und acht weiteren ehrenamtlichen Stadträtinnen und Stadträten.

Zu den Aufgaben des Magistrats zählen:

  • Leitung der Verwaltung als kollegiales Organ
  • die laufende Verwaltung der Stadt nach den Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung im Rahmen   der bereitgestellten Mittel
  • Ausführung der Gesetze und Verordnungen
  • Vorbereitung und Umsetzung der Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung (Magistratsvorlagen)
  • Teilnahme an den Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung
  • Personalangelegenheiten der Stadtverwaltung

Ausschüsse

Die Ausschüsse der Stadt Dreieich tagen zur Vorbereitung der Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung. In diesen Gremien werden die Vorlagen des Magistrats und die Anträge der Fraktionen beraten, bevor die Stadtverordnetenversammlung endgültig darüber entscheidet. Möglich ist es auch, sachverständige Bürgerinnen und Bürger in den Ausschusssitzungen zu Wort kommen zu lassen. Die Sitzungen der Ausschüsse sind öffentlich.


Haupt- und Finanzausschuss

Anzahl der Mitglieder: 13

Ausschussvorsitzende: Kerstin Mandel, CDU

FraktionMitglieder
CDU4
SPD3
Grüne3
FDP2
FWG1

Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Energie

Anzahl der Mitglieder: 13

Ausschussvorsitzender: Volker Kuch, Grüne

FraktionMitglieder
CDU4
Grüne3
SPD3
FDP2
FWG1

Ausschuss für Soziales, Sport und Kultur

Anzahl der Mitglieder: 13

Ausschussvorsitzender: Kai Maas, SPD

FraktionMitglieder
CDU4
Grüne3
SPD3
FDP2
FWG1

Ausländerbeirat

Der Ausländerbeirat ist die demokratisch gewählte politische Interessenvertretung der nichtdeutschen Bevölkerung. Er berät die politischen Organe der Stadt in Angelegenheiten, die ausländische Bürgerinnen und Bürger in Dreieich betreffen.


Jugendparlament

Das Jugendparlament vertritt alle Kinder und Jugendlichen in Dreieich. Es hat die Aufgabe, sich um die Interessen der jungen Leute zu kümmern und diese in die Stadtpolitik einzubringen.

Wahlberechtigt sind alle, die in Dreieich wohnen und zwischen 12 und 20 Jahren alt sind. Eine Wahlperiode dauert zwei Jahre.

Es finden jährlich mehrere Vollversammlungen statt, die öffentlich zugänglich sind. Von den Sitzungen abgesehen, gibt es die Möglichkeit Arbeitsgruppen zu bilden, an denen sich alle Dreieicher Jugendlichen beteiligen können. Anregungen und Mitarbeit ist ausdrücklich erwünscht.


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