Ehrung ehrenamtlich Tätiger

Internationaler Tag des Ehrenamtes am 5. Dezember 2021
Die Ehrung wird an Einzelpersonen, Gruppen oder eingetragene Vereine, die in Dreieich mindestens fünf Jahre ansässig beziehungsweise tätig sind oder waren, verliehen. Vorschlagsrecht haben Bürgerinnen und Bürger der Stadt Dreieich, die städtischen Gremien, Vereine und sonstige Vereinigungen. Eine Eigenwerbung ist nicht möglich.
Mit der Auszeichnung möchte die Stadt persönliches Engagement auszeichnen und andere Dreieicher ermutigen, sich ebenfalls für ihre Mitmenschen einzusetzen. Vorgeschlagen werden können ehrenamtlich Tätige für ihr Lebenswerk oder für Tätigkeiten, die beispielhaften Charakter haben und dem Gemeinwohl dienen. Die Anmeldefrist beginnt nach der Veröffentlichung in der örtlichen Presse.
Die Vorschläge müssen bis spätestens 1. September schriftlich beim Magistrat der Stadt Dreieich, Referat Steuerungsunterstützung, Hauptstraße 45, 63303 Dreieich, eingereicht werden.
Die Satzung zur Ehrung ehrenamtlich Tätiger finden Sie hier: